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Der Impfstoff

Die Pflegekoordinatorin Wilma Flunger bei der Impfung Foto: Landespresseamt

Die Pflegekoordinatorin Wilma Flunger bei der Impfung.                Foto: Landespresseamt

Der 27. Dezember soll als historischer Tag im Kampf gegen Covid-19 in die Geschichte eingehen. Einen Namen gibt es für diesen Sonntag kurz nach Weihnachten auch schon: Am „V-Day“ wurden in ganz Europa die ersten Menschen gegen das Coronavirus geimpft.

Begleitet von Politik und Kameras wurden auch bei uns die ersten Dosen des BioNtech-Pfizer-Impfstoffes verabreicht. Kurz vor 8 Uhr morgens war die Lieferung aus Rom mit 145 Impfdosen am Krankenhaus Bozen eingetroffen, eskortiert durch das italienische Heer und von Carabinieri-Einheiten. Tage zuvor waren in den Medien Warnungen vor Überfällen auf die Transporte verbreitet worden.
Die erste Person, die geimpft wurde, war die Pflegekoordinatorin der Covid-Einheit, Wilma Flunger, es folgten der Über-80-jährige Enzo Acinapura, danach der Südtiroler Im­mu­nologe Bernd Gänsbacher. Landeshauptmann Arno Kompatscher hob in seiner Ansprache den symbolischen Charakter des „Impftages“ hervor. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte:„Heute schreiben wir ein weiteres wichtiges Kapitel einer europäischen Erfolgsgeschichte. Wir haben den ersten sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19 zugelassen und weitere Impfstoffe werden folgen. Der heute zugelassene Impfstoff wird allen EU-Mitgliedstaaten zur selben Zeit und unter denselben Bedingungen zur Verfügung stehen. Der Beginn der Impfkampagne wird ein großer Moment europäischer Geschlossenheit sein. Ein schönes Ende eines schwierigen Jahres und hoffentlich auch der Anfang vom Ende der Pandemie. Wir sitzen alle in einem Boot.“

Nur bedingte Zulassung in Europa
Der BioNtech-Pfizer-Impfstoff ist allerdings nur bedingt zugelassen. Eine bedingte Zulassung ist die Zulassung eines Arzneimittels, für das noch nicht alle für eine normale Zulassung erforderlichen Daten vorliegen. Eine solche bedingte Zulassung kann dann erwogen werden, wenn der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels die Risiken im Zusammenhang mit der unvollständigen Datenlage deutlich überwiegt. Die Unternehmen müssen allerdings nach der Erteilung einer bedingten Zulassung innerhalb bestimmter Fristen weitere Daten vorlegen, zum Beispiel aus laufenden oder neuen Studien, um zu belegen, dass der Nutzen die Risiken nach wie vor überwiegt.

Experten beruhigen, trotzdem Bedenken
Dass es sich beim Impfstoff um die erste gentechnisch hergestellte Vakzine handelt, wird von einigen Experten aber auch kritisch gesehen. Die sogenannte „mRNA-Technologie“ findet weltweit erstmals Anwendung. Es han­delt sich also um eine völlig neue Art von Vak­zinen. Bislang wurde kein Impfstoff dieser Art für Menschen zugelassen. Erstmals wird mit Genmaterial des Virus geimpft. Traditionelle Impfstoffe sind hingegen sogenannte Lebend- oder Totimpfstoffe, d. h., sie enthalten abgeschwächte lebende oder abgetötete Viren bzw. Bakterien, die der Körper aufnimmt, um dann Antikörper zu bilden. Bei der mRNA-Methode aber produzieren die Zellen mit den Informationen, die sie durch den Impfstoff erhalten, ein Protein des Erregers, gegen das der Körper dann Abwehrreaktionen entwickelt. Bei späterem Kontakt mit dem Erreger erkennt das Immunsystem das Protein wieder und kann das Virus schnell gezielt bekämpfen. Eine Voraussetzung für diese Art der Impfstoffentwicklung war, dass der genetische Code des Virus bereits entziffert wurde. Dass diesmal allerdings gentechnische Verfahren so schnell und unbedenklich zugelassen wurden, versetzt kritische Stimmen in Erstaunen, wo sonst der Gesetzgeber in Europa und in der westlichen Welt sehr große Hürden stellt und Sicherheiten voraussetzt. Einige befürchten, dass damit die Büchse der Pandora geöffnet wird. Der Großteil der Wissenschaftler ist allerdings nicht so pessimistisch. Die meisten von ihnen sind davon überzeugt, dass der Impfstoff un­bedenklich sei und wirke. Bedenken zur Imp­fung müsse niemand haben, das bestätigte am 21. Dezember vor laufender Kamera auch die Primarin des Dienstes für Mikrobiologie und Virologie, Elisabetta Pagani: „Der Impfstoff hat alle strengen Kontrollen bestanden und wurde von der EMA („European Medicines Agency“) zugelassen, was eine hohe Hürde darstellt. Auch wir Fachleute haben uns genauestens informiert und die wissenschaftliche Fachliteratur weist darauf hin, dass er sicher ist – nicht zuletzt habe ich mich heute selbst impfen lassen.“ Der Bozner Dermatologie-Primar Klaus Eisendle lässt sich bedenkenlos gegen Covid-19 impfen – und ist von der Güte des BioNtech-Pfizer-Impfstoffes überzeugt. In einem Interview mit der „Tageszeitung“ sagte er: „Der Impfstoff von Pfizer und BioNtech ist sicher, am Konzept wurde bereits über 20 Jahre geforscht und gearbeitet.“

Mehrere Impfstoffe in den Startlöchern
Entwickelt wurde der Impfstoff, der als erster in Europa bedingt zugelassen wurde, von der Mainzer Firma „Biontech“ und dem US-Pharmariesen „Pfizer“. Dabei gibt es weltweit eine Reihe weiterer Impfstoffkandidaten.
„Moderna“ zum Beispiel wurde in den USA bereits zugelassen. Auch der britische Pharmakonzern „AstraZeneca“ veröffentlichte Stu­dienergebnisse zu seinem Impfstoff-Kandidaten, den er zusammen mit der Universität Oxford entwickelt hat. Der Tübinger Impfstoffentwickler „Curevac“, der US-Pharmakonzern „Johnson & Johnson“, die chinesischen Biotechnunternehmen „Sinovac“ und „Sinopharm“ und das russische Gamaleya-Institut mit „Sputnik V“ haben bereits Impfstoffe entwickelt bzw. stehen kurz vor dem Durchbruch. Pfizer hat sich verpflichtet, im kommenden Jahr weltweit 1,3 Milliarden Dosen bereitzustellen. Die EU hat bisher 200 Millionen Dosen bestellt und eine Option auf weitere hundert Millionen. 450.000 Impfdosen pro Woche soll Italien vom Pharmakonzern erhalten. In einer ersten Phase sollen 1,7 Millio­nen Italiener geimpft werden, darunter 15.000 Ärzte und Pflegepersonal. Bis Herbst sollen es laut Hoffnungen der Regierung 42 Millionen sein. Regierungschef Giuseppe Conte hatte am Mittwoch aber auch versichert, dass es in Italien zu keiner Impfpflicht kommen werde.
Wie kann es sein, dass der Impfstoff so schnell zugelassen wurde?
Für die Zulassung der Vakzine in den USA und der EU wurde laut Pfizer der Impfstoff an 43.500 Probanden ab 16 Jahren in allen Altersgruppen getestet. Es sind zwei Teilimpfungen notwendig, um eine Schutzwirkung von 95 Prozent zu erreichen. In der Zulassungsstudie trägt der Impfstoff die Bezeichnung „BNT162b2“. Noch nicht geklärt sind offene Fragen, etwa wie lange der Impfschutz hält, ob eine Übertragung der Infektion nach der Impfung auch verhindert wird und ob das Immunsystem ein Langzeit-Gedächtnis bezüglich der SARS-CoV-2-Antigene aufbaut. Was die Neben- und Landzeitwirkungen betrifft, ist man guter Dinge, auch wenn man derzeit verständlicherweise noch keine Belege dafür hat.

Greift der Covid-Impfstoff in das Erbgut ein?
Die Experten beruhigen: „Diese Impfstoffe können nicht in unsere DNA eingreifen.“ Die DNA ist nämlich wie ein Kochbuch voll mit Rezepten, um bestimmte Eiweißstoffe herzustellen. Das Rezept wird mittels der Messenger-RNA zu den Zellfabriken transportiert und dort hergestellt. Über den Impfstoff wird ein solches Rezept in den Körper gebracht und in den Zellfabriken produziert. Das Rezept wird danach einfach verworfen, vom Körper abgebaut.

Braucht es nach einer Covid-Infektion trotzdem eine Impfung?
Wie lange ein Mensch nach einer Covid-19-Erkrankung immun gegen das Virus ist, lässt sich derzeit nicht sagen. Dass eine Immunität nach der Erkrankung besteht, davon gehen Experten jedoch aus – gibt es weltweit trotz Millionen Infizierter doch nur einige wenige beschriebene Fälle, wo es nach einer durchgemachten Infektion zu einer zweiten Ansteckung kam. Wenn genügend Impfstoff vorhanden ist, können sich auch Menschen, die bereits Covid-19 hatten, impfen lassen – es kann dadurch nichts passieren, die schon vor­handene Immunität wird durch die Impfung verstärkt. Ist der Impfstoff allerdings knapp, genüge es, sich nach sechs Monaten impfen zu lassen – denn so lange hält die Immunität nach der Erkrankung mindestens an, das traue man sich heute schon zu sagen.

Wird es eine Impfpflicht geben, eventuell für einzelne Berufsgruppen?
Italien will im Jänner mit der Impfung gegen das Coronavirus beginnen: der Impfstoff von Biontech und Pfizer ist bereits zugelassen, jener von Moderna soll am 12. Jänner in Europa zugelassen werden. Zuerst soll das Sanitätspersonal geimpft werden, dann die Bewohner von Altersheimen. Die Verteilung des Impfstoffes soll nach Altersgruppen erfolgen. Impfpflicht wird es zunächst keine geben, sagt der Minister für Gesundheit Roberto Spe­ranza. Insgesamt hat sich Italien 202 Millionen Impfdosen gesichert, je zwei Dosen sind pro Person notwendig. Die Impfung wird kostenlos sein und jeder hat das Recht auf eine Impfung. Der Einkauf und die Verteilung des Impfstoffs wird zentral geregelt. So richtig in Fahrt kommen wird die Impfkampagne im Frühjahr und Sommer: 20.000 Impfhelfer werden eingesetzt, in Krankenhäusern, bei Hausärzten und in 300 Impfpunkten wird geimpft.

Welche Durchimpfungsrate ist notwendig?
Aus epidemiologischer Sicht ist eine Durch­impfungsrate von 60 bis 65 Prozent in der Bevölkerung notwendig, damit ein normales Leben wieder möglich wird. Jene Impfstoffe, die am Anfang in Europa zur Verfügung stehen werden, haben zum jetzigen Zeitpunkt keine Zulassung für Kinder. Der aktuelle Impfstoff von BioNtech-Pfizer kann erst ab 16 Jahren verabreicht werden. Da es eine Minus-80 Grad-Lagertemperatur braucht, ist die Handhabung sehr schwierig. Daher werden die zuerst zugelassenen Impfstoffe wohl nur im organisierten Bereich eingesetzt werden, also in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern und wahrscheinlich auch in gut organisierten Impfstraßen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Impfstoffe auch das halten, was sie versprechen. Das wird sich im heurigen Jahr dann auch zeigen. Wer allerdings glaubt, dass wir schnell wieder zur Normalität zurückkehren, wird wohl eines Besseren belehrt werden.

 

 

Eine Impfpflicht hätte keine rechtliche Grundlage

Rechtsanwalt Alexander Kritzinger

Der Bozner Anwalt Alexander Kritzinger beobachtet mit kritischem Auge die Entwicklungen in Italien und weltweit während der Corona-Pandemie. Kritzinger war Gastdozent der SISS (Ausbildungslehrgang für Lehrpersonen) bei der Freien Universität Bozen im Handels- und Gesellschaftsrecht, hält Vorträge im Familien- und Erbrechtbereich.
Die „BAZ“ sprach mit ihm über Impfpflicht und die Coronamaßnahmen.

Kommt die Covid-Impfpflicht durch die Hintertür?
Alexander Kritzinger: Eine direkte Covid-­Impfpflicht müsste in Italien mit einem Gesetz eingeführt werden, so steht es in der Verfassung, wobei gewisse Voraussetzungen vorliegen müssten. Diese sehe ich momentan nicht gegeben. Man liest oder hört zwar vereinzelt, dass in Zukunft verschiedenes nicht mehr möglich sein soll, wenn man keine Impfung vorweisen kann. Aber auch diese Einschränkungen in verschiedene Grundrechte könnten nur durch ein Gesetz eingeführt werden. Prob­leme könnten entstehen, wenn auf privater Ebene Einschränkungen beschlossen werden, wie wenn z. B. ein Restaurantbetreiber beschließt, nur mehr Gäste mit einem Impfnachweis in das Lokal zu lassen. Hier wird zu klären sein, ob solche Entscheidungen mit den Antidiskriminierungsgesetzen und den Datenschutzgesetzen vereinbar wären, denn die Auskunft über die Impfung betrifft sensible Daten.

Kann für einzelne Berufsgruppen eine Impfpflicht vorgeschrieben werden, wie der renom­mierte Experte für Ar­beits- und Gesundheitsrecht, Raf­­faele Guariniello behauptet?
Eine solche Impfpflicht erachte ich für nicht rechtskonform, auch nicht unter Berufung auf Art. 2087 ZGB, wie es einige Experten jetzt tun. Denn zunächst wäre einmal zu klären, ob eine Impfung tatsächlich eine Notwendigkeit und die einzige wirksame Maßnahme darstellt, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Zum anderen scheint mit Bezug auf die Covid-Impfung noch nicht einmal geklärt zu sein, ob ein Geimpfter sich anstecken kann und ob er andere anstecken kann. Und es gilt auch zu berücksichtigen, dass eine Impfung in erster Linie ja dem eigenen Schutz dienen sollte, nicht mehr oder nicht so stark an einer bestimmten Krankheit zu erkranken. Und wenn die Impfung tatsächlich die Gesundheit der Mitarbeiter im Betrieb schützen sollte, dann dürfte es für den Geimpften danach ja keine Einschränkungen, wie z. B. die Maskenpflicht, die Abstandspflicht, das Versammlungsverbot usw. mehr geben. Dass also die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen kommen wird, und dass jemand entlassen wird, wenn er sich nicht impft, ist somit unwahrscheinlich. Andernfalls werden wohl die Gerichte das letzte Wort haben.

Sollte es zu Impfschäden kommen, wer kommt dafür auf?
Hier muss man unterscheiden, ob die Schäden nach einer Pflichtimpfung aufgetreten sind, oder nach einer freiwilligen Impfung. Im ersten Fall erhält man eine Ent­schädigung vom Staat, wenn die Schäden dau­erhafter Natur sind. Darüber hinaus kann man von den Verantwortlichen auch einen Schadenersatz verlangen. Das gleiche gilt bei freiwilligen Impfungen, welche von den Behörden jedoch empfohlen werden, so wie jetzt bei der Covid-­Imp­fung. Bei rein freiwilligen Imp­fungen muss man sich an den Ver­antwortlichen wenden. In allen Fällen gilt jedoch, dass der Geschädigte den Erhalt der Impfung, das Auftreten der Schäden und den kausalen Zu­sam­menhang zwischen Impfung und Schäden nachweisen muss. Das Recht auf Entschädigung verjährt innerhalb von 3 Jahren und das entsprechende Ansuchen muss an den zuständigen Sanitätsbetrieb gestellt werden.

Wird die Covid-Impfung eine Voraussetzung fürs Reisen?
Es ist schwierig vorauszusagen, wie sich einzelne Länder verhalten werden. Rechtlich be­denklich wäre es allemal, da noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ob und wie die aktuellen Impfungen überhaupt wirken sollen. Dies kann man sogar auf der Webseite der EMA (European Medicines Agency) nachlesen, welche für einen der Covid-Impfstoffe vor Weihnachten lediglich eine bedingte Zulassung für Europa erteilt hat.

Elementare Grund- und Freiheitsrechte wurden im heurigen Jahr wegen Corona eingeschränkt. Besorgt Sie das?

Krankenschwester Claudia Alivernini ist Italiens erste Geimpfte. Foto: fanpage.it

Mich persönlich besorgt das in der Tat sehr, auch weil diese Eingriffe mit einfachen Verwaltungsmaßnahmen vorgenommen wurden, was ich rechtlich für sehr bedenklich halte. Auch der Umstand, dass seit beinahe fast einem Jahr mit Notverordnungen regiert wird, ist besorgniserregend. Denn mit einer Notverordnung soll, ähnlich wie bei den Gesetzesdekreten der Regierung, auf eine plötzlich auftretende und dringende Situation reagiert werden. Nach einer kurzen Zeit sollte dann je­doch wieder auf die parlamentarische Gesetzgebung übergegangen werden. Die dauerhafte Entmachtung des Parlaments, dem ei­gentlichen gesetzgebenden Organ, ist bislang nur selten gut gegangen. Weiters fehlt mir auch die Abwägung zwischen den einzelnen verfassungsmäßig garantierten Grundrechten. Diese bestehen nicht nur aus dem Recht auf Gesundheit, sondern auch aus den Rechten auf Arbeit, Bildung, persönliche Freiheit, Wirtschaft. Kein Recht ist in der Verfassung dem anderen übergeordnet. Für die Maßnahmen im Frühjahr 2020 konnte man ja noch Verständnis aufbringen. Aber dass den politisch Verantwortlichen nach 9 Monaten immer noch nichts anderes einfällt, alles oder vieles auf- und zuzusperren bzw. zu verbieten, je nachdem, wie die Infektionszahlen verlaufen, nur mit der Hoffnung, dass die Impfung ihre Wirkung zeigt, ist unverständlich. Gibt es Pläne für den Fall, dass die Impfung nicht die erhoffte Wirkung erzeugt? Oder muss dann einfach mit der unbegrenzten Einschrän­kung aller anderen, in der Verfassung vorgesehenen Grundrechte gerechnet wer­den?

Kritische Stimmen zu den Covid-Maßnahmen werden schnell an den Rand gedrängt bzw. mundtot gemacht. Wie erklären Sie sich diese politische und gesellschaftliche Uniformität im Kampf gegen das Virus?
Dies ist einer modernen, demokratischen Ge­sellschaft unwürdig. Jeder sollte seine Meinung äußern dürfen, ohne dafür gleich in irgendeine Ecke gestellt zu werden. Heute ist es ja so, dass man entweder ein „Covidiot“ oder ein „Coronaleugner“ ist, je nach dem, in welche Richtung man sich äußert. Etwas anderes scheint es nicht mehr zu geben. Eine Gesellschaft lebt aber von Diskussion und Debatte. Hier müssten auch die Medien einen wichtigen Beitrag leisten, denn sie wären ja sozusagen das Kontrollorgan der Regierenden. In vielen Medien aber, so mein Eindruck, kom­men in Zusammenhang mit Covid-19 die kritischen Wortmeldungen oder kritische Nachfragen zu kurz, und alle berichten nur mehr das gleiche. Dabei gäbe es in meinen Augen derzeit einiges, wo man zumindest mal kritisch nachfragen könnte.

Werden Sie sich gegen das Corona-Virus impfen lassen?
Unter den derzeitigen Voraussetzungen werde ich mich nicht impfen lassen. Abgesehen davon, dass mir die Wirkungen der Impfung noch nicht ganz klar sind, sollte vorher auch geklärt werden, ob ein Geimpfter, der ja keine Gefahr für die Gesundheit der Mitmenschen mehr darstellen soll, keinen Einschränkungen mehr unterliegt, ob ein Geimpfter trotzdem noch auf Covid-19 getestet wird oder in Quarantäne muss, sollte eine Kontaktperson positiv getestet werden, ob Kontaktpersonen von positiv getesteten Geimpften in Quarantäne müssen.

von Josef Prantl