
Wie schon berichtet, müssen jene Steuerpflichtigen, welche Bestände an Kryptowährungen halten, in Italien umfangreiche Meldepflichten in der jährlichen Steuererklärung erfüllen. Zusätzlich sind alle Dienstleister, die den Handel von Kryptowährungen anbieten zu Meldungen verpflichtet. Die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) hat mit einer kürzlich erlassenen Verordnung die operative Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 und des OECD-Rahmenwerks CARF besiegelt, wodurch die Anonymität im Krypto-Sektor faktisch beendet wird. Künftig sind Steuerzahler nicht mehr nur selbst zur Angabe der eigenen Kryptobestände in der Steuererklärung verpflichtet, sondern es werden strukturierte Datenströme von den Dienstleistern, über welche der Handel mit Kryptowährungen abgewickelt wird, direkt an den italienischen Fiskus gemeldet. Zur Datenübermittlung an den Fiskus sind alle Krypto-Dienstleister verpflichtet, die in Italien zugelassen sind, dort operieren oder eine Betriebsstätte unterhalten. Befreit sind nur jene Akteure, die gleichwertige Pflichten bereits in einem anderen EU-Staat oder einem qualifizierten Drittstaat erfüllen. In diesen Fällen erhält der italienische Fiskus die Informationen über das ausländische Steueramt. Konkret müssen die Dienstleister für jeden Nutzer Identifikationsdaten, Steuerwohnsitz, Steuernummer sowie Geburtsdaten übermitteln, bei juristischen Personen zudem Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten. Pro Krypto-Anlage werden aggregiert Beträge, Einheiten und die Anzahl der Transaktionen gemeldet – dies umfasst Käufe und Verkäufe gegen Fiat-Währungen, Krypto-zu-Krypto-Täusche sowie Transfers, selbst wenn diese an Krypto-Wallets außerhalb bekannter Intermediäre gehen. Die italienische Finanzpolizei intensiviert zusätzlich ihre Kontrollen bezüglich nicht erklärter Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Die Ermittlungen betreffen nicht nur Gewinne seit Einführung der ausdrücklichen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen im Jahr 2023, sondern reichen bis zum Jahr 2021 zurück. Untersucht werden unter anderem hohe oder wiederkehrende Transaktionsvolumen, besonders große Wallet-Bestände, häufige Übertragungen zu oder von Kryptobörsen sowie Abweichungen zwischen den festgestellten Aktivitäten und den abgegebenen Steuererklärungen. Da eine Wallet-Adresse allein keine eindeutige Identifizierung ermöglicht, versuchen die Ermittler festzustellen, welche Person tatsächlich hinter einem Wallet steht und ob eine Verbindung zu Italien besteht. Dazu werden Daten von Kryptodienstleistern, die für den Plattformzugang verwendeten IP-Adressen, sowie Banküberweisungen zwischen Kryptoplattformen und italienischen Konten miteinander verknüpft. Im Falle von unterlassen Angaben und des Nichterklärens von Veräußerungsgewinnen aus dem Handel von Kryptowährungen drohen empfindliche Strafen. Es ist daher äußerst ratsam die eigene Position zu prüfen und im Falle von Unterlassungen die Abgabe von nachträglichen Steuererklärungen mit Anwendung der reduzierten Strafen ins Auge zu fassen.
Martin Eder