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Katasterreform geplant – höhere Schenkungssteuer

Walter Gasser

Der kürzlich von der Regierung vorgestellte Gesetzesentwurf zur Steuerreform sieht u. a. eine Reform der Katastererträge vor. Das Thema ist bekannt: das heutige Katasterwesen wurde in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eingeführt. Die Katasterwerte wurden in der Folge zwar mehrmals angepasst, entsprechen aber heute vielfach nicht mehr den Marktwerten. Vor allem in Gebieten mit einer starken Preisentwicklung im Immobiliensektor entsprechen die Katasterwerte nur einem Bruchteil der effektiven Marktwerte.
Mit der Katasterreform sollen diese Werte nun an die Marktwerte angeglichen werden. Denn: zahlreiche Steuern wie GIS, Schenkungssteuern, Register-, Hypothekar- und Katastersteuer werden auf den Katasterwert der Immobilie berechnet. Wenn dieser nun angepasst wird, steigen automatisch auch die Steuern, welche bei der Übertragung von Immobilien fällig werden. Die Schenkung von Immobilien und Betrieben an Kinder und Enkelkinder ist in Italien steuerlich stark begünstigt.
Für die Schenkungsteuer bestehen relativ hohe Freibeträge: Schenkungen an den Ehepartner und an Verwandte in direkter Linie (Kinder, Enkelkinder usw.) sind bis zu einem Wert von einer Million Euro von der Schenkungs­steuer befreit. Erst ab diesem Betrag fällt eine Steuer in Höhe von 4 % an. Als zusätzliche Erleichterung kann bei der Übertragung von Immobilien zusätzlich der Katasterwert angewandt werden, der meistens weit unter dem Marktwert liegt.
Die häufig geäußerte Besorgnis, dass mit der Schenkung jede Sicherheit verloren geht und der Schenkungsgeber befürchten muss, im Alter auf der Straße zu stehen, sollten die Beschenkten das Vermögen verprassen, kann mit 100 % Sicherheit vermieden werden: der Schenkungsgeber hat die Möglichkeit, für sich – und evtl. nach seinem Ableben auch für den Ehepartner – den Rückbehalt des lebenslangen Fruchtgenussrechtes vorzusehen. Somit hat der Schenkungsgeber das Recht, Zeit seines Lebens in der Immobilie zu leben, er kann die Immobilie aber auch vermieten, beschließen sie leer zu lassen oder sie anderweitig nutzen – alle Einkommen stehen ausschließlich ihm zu. Ganz nebenbei können durch den Rückbehalt des lebenslangen Fruchtgenussrechtes die Übertragungsgebühren zusätzlich deutlich gesenkt werden.
Steigt nun der Katasterwert, steigen automatisch auch die Steuern die bei der genannten Übertragung anfallen. Wer also mit einer Übertragung an die nächste Generation liebäugelt, sollte die entsprechende Operation besser so bald als möglich umsetzen. Denn wenn die Pläne der Regierung umgesetzt werden, ist dies ab 2022 wesentlich teurer.