Erlass der Steuerschulden – aber nicht für alle

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Erlass der Steuerschulden – aber nicht für alle

Das neue Haushaltsgesetz beinhaltet relevante Erleichterungen für Personen, die „alte“ Steuerschulden haben. Es muss sich dabei um Beträge handeln, die innerhalb 31. 12. 2017 an den Einzugsbeauftragten (ehem. Equitalia) übergeben wurden. Außerdem ist die Begünstigung natürlichen Personen vorbehalten (Ge­sell­schaften, Genossenschaften, Vereine usw. sind ausgeschlossen). Der Nachlass besteht in der kompletten Annullierung der Stra­fen und der Verzugszinsen!

Außerdem werden einkommens- und vermögensabhängig bis zu 84 % der geschuldeten Steuern und Sozialbeiträge erlassen! Für Personen, die sich in einer Entschuldungsprozedur befinden (auch Privatkonkurs genannt), sind ein erleichterter Zugang und noch weitergehende Nachlässe vorgesehen. Der Nachlass gilt für die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer sowie mit Einschränkungen für die Sozialbeiträge. Das Entgelt an den Einzugsbeauftragten und die entstandenen Prozedurspesen müssen hingegen bezahlt werden.

Die interessierten Personen müssen innerhalb 30. April 2019 einen Antrag an den Einzugsbeauftragten stellen. Die Zahlung der Beträge kann dann in mehreren Raten innerhalb Juli 2021 erfolgen. Die italienische Regierungsparteien setzen darin große Hoffnung. Doch der Zugang ist zu restriktiv: außerhalb des Privatkonkurses ist der Zugang Personen mit einem einheitlichen Einkommens- und Vermögensindex (ISEE) von max. 20.000 € vorbehalten. Um effektiv vielen (oftmals unverschuldet) überschuldeten Unternehmern und Freiberuflern zu helfen, hätten die Zugangskriterien weiter definiert werden müssen. So bleibt der bittere Beigeschmack, dass dieser Steuererlass eingeführt wurde, damit Personen, die über kein pfändbares Vermögen oder Einkommen verfügen, freiwillig zahlen. In vielen Fällen ist dieser neue Erlass aber trotzdem interessant, weil danach ein effektiver Neustart (fast) ohne Steuerschulden möglich ist. Für diese Personen handelt es sich also um eine (wahrscheinlich) einmalig günstige Sanierungsmöglichkeit.

 

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva