Ab 2019 kommt die Flat tax

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Ab 2019 kommt die Flat tax

Eine Pauschalsteuer in Höhe von 15 % oder gar nur 5 % zahlen, dies war der Wunsch von vielen Steuerzahlern, von dem man bis jetzt in Italien nur träumen konnte. Italien war für Klein- und Mittelbetriebe bis jetzt ein Hochsteuerland, in dem die Steuerzahler zur Kasse gebeten wurden.

Ab dem 1. Jänner 2019 soll nach den Plänen der aktuellen Regierung dieser Traum Realität werden durch die Einführung der sogenannten „Flat Tax“ für Steuerzahler, welche Einkommen aus freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit bis 65.000 € erzielen – die Neuerung gilt leider nicht für Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit. Die Pauschalsteuer ist im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 enthalten und war im Wahlkampf eines der Hauptargumente von einer der beiden Regierungsparteien, weswegen die neue Maßnahme nun auch umgesetzt wird.

Laut den derzeitigen Plänen werden die Schwellenwerte für das bestehende Pauschalsteuerverfahren (sog. „Minimi“ oder „Forfettari“) von derzeit 30.000 € auf 65.000 € angehoben. Der anwendbare Steuersatz beträgt 15 % und bei Startups nur 5 %. Die Steuerbemessungsgrundlage der Pauschalsteuer wird wie das Wort schon sagt pauschal ermittelt anhand von Koeffizienten, welche je nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschiedlich hoch ausfallen.

Die neue Pauschalsteuer findet 2019 für all jene Steuerzahler Anwendung, welche im Jahr 2018 Erträge bis zu 65.000 € erzielt haben. Die Steuerersparniss kann so bis zu 30 % betragen!
Wer in den Jahren 2017 und 2018 bei einer Firma angestellt war und Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit erzielt hat, für den ist es nicht möglich, ab 2019 für die gleiche Firma als Freiberufler zu arbeiten und so in den Genuss der Flat Tax zu kommen. Diesbezüglich wurde eine Mißbrauchsbestimmung eingeführt. Um in den Genuss der Pauschalsteuer zu kommen, darf der Steuerzahler auch keine Gesellschaftsbeteiligungen halten. Im neuen Pauschalsteuerverfahren gibt es keine Einschränkungen, was die zulässigen Kosten für Investitionsgüter bzw. Kosten für die Mitarbeiter betrifft. Alles in allem handelt es sich hier um eine sehr interessante Maßnahme, welche den Unternehmern und Freiberuflern, die innerhalb der genannten Schwellenwerte tätig sind, zugutekommt!

 

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva