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Wie weit geht Notwehr?

Der Fall Mario Roggero hat in der zweiten Julihälfte eine heftige politische Debatte über Justiz, Sicherheit und Notwehr ausgelöst.

Die Ereignisse gehen auf einen Überfall am 28. April 2021 auf das Juweliergeschäft von Mario Roggero im piemontesischen Grinzane Cavour zurück. Drei Männer sind in das Geschäft eingedrungen, nachdem sie Bargeld erbeutet hatten, wollten sie davonlaufen. Roggero verfolgte die flüchtigen Täter und schoss auf sie. Zwei der Täter kamen dabei ums Leben, ein dritter wurde schwer verletzt.

Mario Roggero wurde wegen zweifacher vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung zu 14 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Dabei wurde ihm, sowohl der mildernde Umstand der erlittenen Provokation, als auch allgemeine mildernde Umstände zuerkannt. Am 15. Juli 2026 hat der Kassationsgerichtshof die Verurteilung bestätigt.  Rechte Politiker haben sofort erklärt, es könne nicht sein, dass jemand, der in Notwehr gehandelt habe, auch noch verurteilt werde.  Giorgia Meloni bezeichnete die Strafe als „unverhältnismäßig“. Dies, obwohl die Mindeststrafe für nur eine vorsätzliche Tötung bereits bei 21 Jahren liegt. Auch kritisierte sie die vorläufige Schadenersatzzahlung von 480.000 Euro, die den Zivilparteien zugesprochen worden ist. Aus ihrer Sicht sei es nicht nachvollziehbar, dass ein Opfer eines bewaffneten Überfalls den Tätern, beziehungsweise deren Angehörigen eine Entschädigung leisten müsse.  Matteo Salvini forderte hingegen eine Begnadigung des Juweliers und brachte sogar seine mögliche politische Kandidatur bei der Lega ins Gespräch. Allerdings liegt die Begnadigung in der Kompetenz des Staatspräsidenten. Mit der Verurteilung geht zudem eine lebenslange Aberkennung öffentlicher Ämter einher; zudem greift die nach dem sogenannten Severino-Gesetz vorgesehene Nichtwählbarkeit. Im Jahr 2019 hatte Salvini, damals Innenminister, bereits den Schutz der Notwehr in Wohnungen und am Arbeitsplatz ausgeweitet. Diese Reform kommt Roggero jedoch nicht zugute. Denn für das Vorliegen einer Notwehrsituation müssen eine akute Gefahr, sowie eine verhältnismäßige Reaktion auf diese Gefahr gegeben sein. Überschreitet die Reaktion die Grenze der Verhältnismäßigkeit, kann dies als Notwehrexzess gewertet werden, der viel milder bestraft wird als vorsätzliche Tötung.  Im Fall Roggero sahen die Richter jedoch, zu Recht, bereits die grundlegende Voraussetzung für den Strafausschließungsgrund der Notwehr nicht erfüllt: eine akute Gefahr habe zum Zeitpunkt der Tat nicht mehr bestanden, da die Diebe bereits auf der Flucht gewesen seien. Ein Gerichtsurteil in einen politischen Slogan zu verwandeln, mag für die Kommunikation nützlich sein – einer ernsthaften Debatte über Sicherheit und Justiz dient es jedoch nicht.

Julia Unterberger – Senatorin