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Das Ringen um die Sterbehilfe

Nach einem Jahr Stillstand befasst sich das Parlament erneut mit der Sterbehilfe. Den Anstoß hat Marina Berlusconi gegeben. Sie hat die ParlamentarierInnen von Forza Italia dazu aufgerufen, ihr liberales Profil zu schärfen. Im Zentrum steht erneut die Frage der ärztlich unterstützten Selbsttötung, welche zur Zeit eine Straftat darstellt.

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Jahr 2019 mit einem wegweisenden Urteil vier Voraussetzungen festgelegt, unter denen Beihilfe zum Suizid straffrei sein muss: Die betroffene Person muss an einer unheilbaren Krankheit leiden, unerträgliche körperliche oder psychische Schmerzen haben, von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig sein und ihre Entscheidung frei und bewusst treffen können.

Die Untätigkeit des Parlaments hat dazu geführt, dass einige Regionen selbst gesetzgeberisch tätig geworden sind. Auch in Südtirol hat der Gesundheitslandesrat ein eigenes Gesetz vorgelegt. Gerade diese Materie sollte jedoch staatsweit einheitlich geregelt werden. Aktuell liegen zwei Gesetzesentwürfe vor: ein Vorschlag der Opposition, eingebracht vom PD, sowie ein Entwurf von Forza Italia und Fratelli d’Italia.

Die größte Schwäche des Mitte-rechts-Entwurfes ist, dass er den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Rahmen einschränkt. Der Zugang zur Sterbehilfe wird an die Inanspruchnahme palliativmedizinischer Behandlungen geknüpft und der Begriff der lebenserhaltenden Maßnahmen wird enger fasst.

Bei diesem Thema gibt es Spannungen nicht nur zwischen Mehrheit und Opposition, sondern auch innerhalb der Mehrheit. Vor allem zwischen dem liberalen Flügel von Forza Italia und der konservativen Linie von Fratelli d’Italia. Letztere überwiegt zumal der Entwurf nach einer kurzen Diskussion in der Aula wieder in die Kommission zurückverwiesen worden ist, wo die Fristen für die Einreichung von Änderungsanträgen erneut verlängert worden sind. Offen bleibt, ob dies endlich die Chance ist, dem Land ein seit Jahren erwartetes Gesetz zu geben. Oder ob die Politik die Entscheidung neuerlich vertagt, während Gerichte, Regionen und Gesundheitsbehörden weiterhin gezwungen sind, an die Stelle des Parlaments zu treten.