

Renovierungsbonus 50 % auch im Jahr 2026 – eine große Chance, sein Eigenheim zu erneuern und die Netto-Kosten für umfassende Hydraulikerarbeiten im Jahr 2026 deutlich zu senken. Mit dieser Steuer-vergünstigung kann die Hälfte der Renovierungskosten für die Hauptwohnung abgesetzt werden.
Für Hausbesitzer sind Hydraulikerarbeiten (Sanitär- und Heizungsinstallationen) ein zentraler Förderbereich des 50 %-Bonus.
Konkret absetzbar sind:
– Komplette Erneuerung der Wasserinstallationen (Kalt-/Warmwasser, Abwasser).
– Installation oder Austausch des Heizkessels (z.B. Umstieg auf einen hocheffizienten Gas-Brennwertkessel oder eine Wärmepumpe).
– Verlegung/Erneuerung von Heizungsrohren und Installation von Heizkörpern/Fußbodenheizung.
– Installation von wassersparenden Armaturen oder Systemen zur Brauchwarmwassernutzung.

Diese Arbeiten sind förderfähig, wenn sie Teil eines umfassenderen Renovierungs- oder energetischen Sanierungsprojekts sind. Ein isolierter, rein reparaturbedingter Tausch einer einzelnen Armatur fällt eher unter die „ordentliche Instandhaltung“ und nicht unter den Bonus. Abschreibungsmöglichkeiten (Amortamento) vs. Steuerabzug (Detrazione) Hier liegt ein entscheidender Unterschied vor, den Eigentümer insbesondere von vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien kennen sollten:
Renovierungsbonus 50 % (Detrazione IRPEF). Hierbei handelt es sich um einen direkten Abzug von der Steuerschuld. Man bekommt 50 % der förderfähigen Kosten über 10 Jahre (also 5 % pro Jahr) von seiner Einkommenssteuer (IRPEF) rückerstattet. Das Geld bekommt man vom Staat zurück, indem man weniger Steuern bezahlt.
Abschreibung der Handwerkerrechnungen (Amortamento). Hierbei handelt es sich um eine wertmindernde Absetzung der Kosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten über die Nutzungsdauer der Immobilie oder der eingebauten Anlage. Diese Option ist vor allem für Vermieter relevant. Die Kosten für hydraulische Arbeiten in einer vermieteten Immobilie können über mehrere Jahre abgeschrieben werden, um den Mieteinnahmen gegenübergestellt zu werden und so die steuerpflichtige Gewinnmarge zu senken. Das zu versteuernde Einkommen wird reduziert, nicht direkt die Steuerschuld. Es empfiehlt sich, den Steuerbonus rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Für jemanden, der Hydraulikerarbeiten plant, bedeutet das:
Priorität für Hauptwohnung: Wenn in der Hauptwohnung die Badezimmer saniert oder die Heizungsanlage erneuert werden sollen, ist 2026 das letzte Jahr mit dem vollen 50 %-Bonus. Man sollte also so planen und beauftragen, dass die Rechnungen 2026 datiert und bezahlt werden. Man sollte also sobald als möglich mit den Arbeiten starten. So bleibt genug Zeit, um die Renovierung abzuschließen, Zahlungen zu leisten und den Abzug in der Steuererklärung 2026/2027 zu nutzen. Zweitwohnungen sind ab 2026 nur mehr im ausmaß von 36 % abzugsfähig.
Kombination mit anderen Förderungen prüfen: Energieeffiziente Hydraulikarbeiten (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie) könnten zusätzlich für den „Ecobonus“ (bis zu 110 % vor 2022, jetzt reduzierte Sätze) oder regionale Förderprogramme qualifizieren. Eine Kumulierung mit dem 50 %-Bonus ist oft möglich.
Dokumentation ist alles: Für den Bonus wie für eine spätere Abschreibung sind „ordnungsgemäße, detaillierte Rechnungen (Fattura Elettronica)“ mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Kundensteuernummer, Art der Leistung, Hinweis auf die förderfähige Maßnahme) unverzichtbar. Die Planungs- und Projektierungskosten sind hier integraler Bestandteil.
Laut der Agentur der Einnahmen sind zusätzlich zu den Bauarbeiten folgende Kosten absetzbar: Planung und Projektierung; Bauleitung; Technische Berichte und Kostenschätzungen; Sicherheitskoordination auf der Baustelle; Honorare von Architekten, Ingenieuren und Geometern; Baubehördliche Verfahren; Gutachten und technische Bewertungen.
All diese Ausgaben fallen unter die 50 %-Abzugsregelung.
Der 50 %-Bonus deckt außerdem zahlreiche Arbeiten der außerordentlichen Instandhaltung ab, wie z. B. Komplette Badsanierung; Bodenerneuerung (wenn mit Anlagen oder Maurerarbeiten verbunden); Entfernung oder Versetzung von Innenwänden; Erneuerung der Elektroinstallation; Erneuerung der Wasserinstallation; Dacherneuerung; Innen- oder Außendämmung; Austausch von Fenstern im Rahmen von Bauarbeiten.
Markus Auerbach