Licht und Schatten der Künstlichen Intelligenz

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Licht und Schatten der Künstlichen Intelligenz

Im März hat das Europäische Parlament das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz verabschiedet. Ende April folgte dann die italienische Regierung mit einem eigenen Gesetz zu diesem Thema. Papst Franziskus hat kürzlich seine Teilnahme am G7-Gipfel in Italien angekündigt, wo er sich zu diesem Thema äußern wird. Das Thema bewegt also.
Unter künstlicher Intelligenz versteht man Computerprogramme, die in der Lage sind, Aufgaben zu erledigen, die bisher nur dem Menschen vorbehalten waren. Sie ist bereits in unserem Alltag angekommen: fahrerlose Autos, Sprachassistenten auf Smartphones, Simultanübersetzungsprogramme, alles Hilfsmittel, die unseren Alltag erleichtern sollen.

In den letzten zwei Jahren hat diese Technologie eine enorme Entwicklung erlebt: in der Medizin mit der Möglichkeit der Ferntherapie, in der Industrie mit der Automatisierung von Prozessen, in den Medien mit der Erstellung von Bildern und Filmen, bei denen kaum zu erkennen ist, dass es sich nicht um echte Bilder handelt.

Darüber hinaus ist es bereits heute möglich, durch das Scannen von Gesichtern die Emotionen einer Person zu erfassen. Schon bald wird man damit feststellen können, ob eine Person, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde, bereit ist, neue Straftaten zu begehen.

Kurzum: Es handelt sich um eine Technologie mit unendlichem Potenzial, die aber auch schwerwiegende Auswirkungen auf das soziale Leben und die Arbeitswelt haben kann, wenn sie nicht angemessen geregelt und gesteuert wird. Aus diesem Grund hat das europäische Recht den Begriff des „unannehmbaren Risikos“ eingeführt und verbietet bestimmte Formen der künstlichen Intelligenz. Ein Beispiel hierfür sind Computerprogramme, die Emotionen erkennen und es dem Arbeitgeber ermöglichen, zu prüfen, ob die Mitarbeiter Wut oder Enttäuschung gegenüber dem Unternehmen empfinden. Das von der italienischen Regierung vorgeschlagene Gesetz, das demnächst im Parlament behandelt werden soll, führt einen neuen Straftatbestand ein, nämlich die „unrechtmäßige Verbreitung von Inhalten, die durch künstliche Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden“, der mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Gleichzeitig wird eine Milliarde Euro für die Entwicklung der positiven Aspekte dieser neuen Technologie bereitgestellt, wie z. B. Telemedizin oder Systeme zur Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz. Künstliche Intel­ligenz ist eine revolutionäre Erfindung; die wichtigste der letzten 100 Jahre. Es ist gut, dass die Institutionen begonnen haben, sich damit zu beschäftigen.