Immobilien – Spekulationsfrist wird verlängert

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Immobilien – Spekulationsfrist wird verlängert

Der kürzlich veröffentlichte Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 sieht wesentliche Änderungen bei der Spekulationsfrist für die Immobilien vor. Dies auch als Folge des 110 % Steuerbonus.
Bekanntlich gilt für Privatpersonen beim Verkauf von Immobilien (ausgenommen Baugrundstücke) eine Spekulationsfrist von 5 Jahren, in dem Sinne, dass bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren ab Erwerb der Immobilie, der Mehrerlös zu versteuern ist. Wird die Immobilie hingegen nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Erwerb verkauft, ist ein etwaiger Mehrerlös steuerfrei. Ausnahmen bestehen für Immobilien, die als Hauptwohnung dienen und durch Erbschaft erworben wurden. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 soll nun ein neuer Spekulationstatbestand eingeführt werden.
Dies betrifft Eigentümer von Immobilien, die Wiedergewinnungs­arbeiten mit dem 110 %igen Steuerbonus durchgeführt und diesen durch Abzug von der Rechnung oder durch Abtretung geltend gemacht haben. Für diese Im­mo­bi­lien gilt ab 2024 eine Spe­ku­lationsfrist von 10 Jahren ab Durchführung der Arbeiten mit dem 110 % Steuerbonus. Bei einem Verkauf innerhalb dieser Frist ist ein eventueller Mehrerlös steuerpflichtig. Darüber hinaus dürfen bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach Durchführung der Arbeiten mit Steuerbonus 110 % und Abtretung oder Anwendung des Abzugs in der Rechnung, die Kosten für die Wiedergewinnungsarbeiten mit Anwendung des Bonus 110 % bei der Ermittlung des Mehrerlöses nicht abgezogen werden. Ab dem sechsten Jahr können diese Kosten zu 50 % berücksichtigt werden. Mit diesen Maßnahmen will der Gesetzgeber erreichen, dass Spekulanten (es trifft aber auch Personen, die eine Immobilie schon sehr lange halten) zusätzlich zu den Vorteilen der Steuerbegünstigung bei Wiedergewinnungsarbeiten mit dem 110%-Bonus noch zusätzlich steuerfreie Mehrerlöse beim Verkauf von Immobilien erzielen. Die innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren erzielten Mehrerlöse unterliegen der Abgeltungssteuer von 26 %.

Die ganze Geschichte hat einen sehr faden Beigeschmack: Zuerst will der Gesetzgeber die energetische Sanierung und Wiedergewinnung von Immobilien fördern und die Wirtschaft ankurbeln und dann werden durch die Hintertür neue Steuertatbestände geschaffen, die in einigen Fällen zu massiven Steuerbelastungen führen. Ein Teil der Kosten für den 110%- Steuerbonus soll wohl wieder hereingeholt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Fassung des Haushaltsgesetzes aussehen wird.