Keine Besteuerung mehr bei langjährigen Verlusten

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Keine Besteuerung mehr bei langjährigen Verlusten

Erst kürzlich hat die italienische Regierung das sogenannte Vereinfachungsdekret verabschiedet, mit dem eine Reihe von steuerlichen Vereinfachungen und für den Steuerzahler vorteilhafte Bestimmungen eingeführt wurden. Eine der Neuheiten ist die sofortige Abschaffung der Regelung zu den Gesellschaften mit systematischen bzw. fortdauernden Verlusten, welche seit dem Jahr 2011 bestand.

Unternehmen, die bis dato in fünf aufeinanderfolgenden Jahren Steu­ererklärungen mit Verlusten oder im fünfjährigen Überwachungszeitraum vier Steuererklärungen mit Verlusten und eine mit geringen Einkünften eingereicht hatten, galten als nicht­operative Gesellschaften. Diese Qualifizierung hatte schmerzhafte Folgen: die effektiv erzielten Verluste wurden steuerlich nicht anerkannt, sondern es war ein Mindesteinkommen zu versteuern, welches anhand der gehaltenen Vermögenswerte der Gesellschaft ermittelt wurde. Zudem gab es eine Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes um 10,5 % und Einschränkungen bei der Verrechnung von Steuerguthaben sowie bei der Verwendung von steuerlichen Verlusten.

Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Regelung zu den Gesellschaften mit systematischen Verlusten gegen die Gründung von Gesellschaften vorgehen, deren Hauptzweck darin bestand, steuerliche Verluste zu erwirtschaften und anzuhäufen, wodurch dem Fiskus faktisch steuerpflichtige Einnahmen entzogen werden. Im Laufe der Jahre haben diese Vorschriften jedoch an Wirksamkeit verloren, da sie häufig Unternehmen trafen, die zwar voll operativ waren, aber keine ausreichende Rentabilität erwirtschaften konnten, was sicher auch auf die anhaltenden Auswirkungen der Wirtschaftskrise zurückzuführen war.

Die Einführung von Ausschluss- und Ablehnungsgründen sowie die Möglichkeit, in einem Auskunftsverfahren von der Regelung ausgenommen zu werden, haben das Problem nur teilweise gelöst – es war für den Steuerzahler immer teuer, aufwendig und mit Unsicherheit verbunden, gegen diese Qualifizierung anzukämpfen. Deshalb ist es absolut zu begrüßen, dass die Regelung nun vollständig abgeschafft wurde – eine gute Nachricht für die Steuerzahler!