Steuerbegünstigung für Rückkehrer

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Steuerbegünstigung für Rückkehrer

Walter Gasser

Die Rechtsprechung zur Steuerbegünstigung für Rückkehr von Akademikern aus dem Ausland (sog. „rientro cervelli“) festigt sich immer mehr zu Gunsten der Steuerzahler, wie mehrere erst kürzlich ergangene Urteile des Steuergerichtes Bozen bestätigen.

Mit dem Gesetz Nr. 238/2010 wurde eine Steuerbegünstigung für Akademiker eingeführt, um die Rückkehr nach Italien von im Ausland tätigen Beschäftigten und Studenten steuerlich zu fördern und so dem Abfluss von jungen und qualifizierten Arbeitskräften, den „brain drain“, aus Italien entgegenzuwirken. Die Steuerbegünstigung bestand in einer deutlichen Reduzierung des besteuerbaren Einkommens.
Trotz der klaren Ausgangslage hat das Finanzamt Bozen die gesetzliche Be­stimmung äußerst einschränkend ausgelegt und in vielen Fällen die Begünstigung aberkannt, was zu einer Vielzahl von Gerichtsverfahren führte.

Im letzten Halbjahr hat das Steuergericht Bozen ungefähr 10 Urteile gefällt, die eine klare Tendenz zugunsten der Steuerzahler erkennen lassen. Die Richter bestätigten dabei, dass das Vorhandensein eines Nebenwohnsitzes, so wie es in Österreich oft üblich ist, und die Beibehaltung des formellen Wohnsitzes in Italien bzw. die Nichteintragung in das AIRE-Register nicht hinderlich sind, um die Steuervorteile anzuwenden.
Zudem hat das Steuergericht in mehreren Urteilen bestätigt, dass kurze Arbeitstätigkeiten in Form von Sommerjobs oder Praktikas während der Semesterferien kein Hindernisgrund für die In­an­spruch­nahme der Steuervorteile darstellen, sofern es sich hierbei um Jobs handelt, die in der vorlesefreien Zeit des Studienjahres ausgeübt werden.

Auch der Erhalt eines Stipendiums von der Autonomen Provinz Bozen steht laut Auffassung des Steuergerichts nicht im Widerspruch mit dem Fördergesetz, wie auch der Bezug von geringen Einkommen aus Italien während des Auslandstudiums.
Was für die Inanspruchnahme der Steuervorteile schlussendlich zählt, ist einzig und allein das erwiesene Studium im Ausland mit einem hinreichenden Nachweis. Das sind gute Nachrichten für alle Rückkehrer!