Elektronische Rechnung auch für die Kleinsten?

Viele gute Ansätze im neuen Haushaltsgesetz
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Elektronische Rechnung auch für die Kleinsten?

Walter Gasser

Die Agentur der Einnahmen ist überzeugt von der elektronischen Rechnung – und deshalb hat sich Italien bei der EU die Genehmigung eingeholt, diese auch für Kleinstunternehmen im Pauschalsystem („Regime forfettario“) vorzuschreiben. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 wurde die generelle Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung mit Start ab 1. Jänner 2019 eingeführt, um die grassierende MwSt.-Hinterziehung in Italien einzudämmen. Die Verpflichtung betraf grundsätzlich alle MwSt.-­pflichtigen Operationen, welche von in Italien ansässigen Firmen durchgeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob diese gegenüber Unternehmen, Freiberuflern oder gegenüber Privaten erbracht wer­den. Die Kleinstunternehmen im Pauschalsystem wur­den jedoch befreit, außer gegenüber der öffentlichen Verwaltung wie den Gemeinden und dem Land.
Die verpflichtende elektronische Rechnung verstößt gegen die europäische MwSt.-Richtlinie. Italien wurde jedoch eine auf drei Jahre beschränkte Ausnahme ge­währt. Nun hat Italien bei der EU um die Verlängerung und Ausweitung der verpflichtenden elektronischen Rechnung angesucht. Begründet wurde dies mit dem Argument, dass die elektronische Rechnung sinnvoll bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sei und eine einfachere Einhaltung der Steuervorschriften, sowie eine Modernisierung ermögliche. Tatsachen wie die höheren Verwaltungskosten für Unternehmen und dass viele Steuerpflichtige nicht mehr im Stande sind, Rechnung ohne professionelle Hilfe auszustellen, wurden nicht erwähnt. Es kam wie es kommen musste: die EU hat der Verlängerung der Maßnahme und eine Ausweitung der Verpflichtung auf die erwähnten Kleinstunternehmen zugestimmt.
Es bleibt zu hoffen, dass der Starttermin für diese wenigsten mit einer angemessenen Vorlaufsfrist verkündet wird und dass endlich auch die versprochenen Erleichterungen umgesetzt werden.