Umwelt- und Tierschutz an die Regionen abgeben

Ein Draufgänger voller Tatendrang
29. April 2021
Zweisamkeit
30. April 2021
Alle anzeigen

Umwelt- und Tierschutz an die Regionen abgeben

Der totale Lockdown geht für heuer hoffentlich langsam dem Ende zu. Die Regierung hat wichtige Öffnungsschritte beschlossen. Die Reisefreiheit zwischen den mittlerweile fast flächendeckend gelben Regionen wird mit entsprechenden Sicherheitsvorschriften wiederhergestellt. Somit wird sich die Lage in Rom normalisieren und es werden zumindest italienische Feriengäste wieder anwesend sein.

Der „Recovery Fund-Plan“ ist definitiv verabschiedet und Richtung Europa unterwegs, auch das Dokument für die Wirtschaftsplanung „DEF“ ist beschlossen und 40 Milliarden Euro – zwar über zusätzliche Schulden – werden für ein weiteres umfangreiches Hilfs­paket, besonders für die Klein- und Mittelunternehmer in den Bereichen Gastronomie, Freizeit und Sport, zur Verfügung gestellt.
In den vergangenen Tagen wurden wichtige Weichen für die Zu­kunft gestellt.

Auf parteipolitischer Ebene steht demnächst auch ein Treffen mit dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter an. Auch die Mobilitätsbeschränkungen und die Quarantäne-Regelung speziell im „kleinen“ Grenzverkehr zwischen Süd- und Nordtirol müssen fallen und auf Schweizer Niveau gebracht werden. Höchste Alarmstimmung herrscht im Senat bei einer Verfassungsreform, die zum Ziel hat, auch den Umwelt- und Tierschutz sowie die Biodiversität als Prinzipien in die Verfassung aufzunehmen.
Die Lega ist mit gar 246.000 Abänderungsanträgen dagegen sturmgelaufen. Die Lega – und auch ich – fürchten, dass der höchste Verfassungsschutz für Tiere und für Biodiversität noch nicht absehbare Auswirkungen auf die autonomen Kompetenzen der Regionen speziell in der Landwirtschaft und bei der Jagd haben könnte. Nicht generelle Prinzipien aufstellen, sondern mit Bedacht unterscheiden, ob es sich um Wildtiere oder Zuchttiere han­delt, wäre viel angebrachter. In diesem Bereich kann Südtirol doch selbst hohe Schutzstandards garantieren und würde daher mit einer Verfassungsreform und einer eventuellen Kompetenzverschiebung nicht dazugewinnen. Nicht der Umweltschutz soll als oberstes Prinzip in die Verfassungsreform, sondern die Kompetenz beim Umweltschutz vom Staat an die Regionen oder autonomen Provinzen gehen. Dann könnte sich diesbezüglich etwas zum Guten ändern.
Das fordern Südtirol und auch die meisten Regionen seit langem, allen voran die Lombardei, das Veneto und die Emilia Romagna, die über Volksabstimmungen diese Forderung gestellt haben.

Albrecht Plangger, Kammerabgeordneter