Das Land fördert Investitionen von Unternehmen

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Das Land fördert Investitionen von Unternehmen

Walter Gasser

Auch in Corona Zeiten fördert die das Land Investitionen von Südtiroler Unternehmen. Die neue Förderung kommt ausschließlich Klein- und Kleinstunternehmen bis max. 49 Mitarbeitern zugute und beträgt 20 Prozent der geförderten Investition (Min­destinvestition: 20.000 €, Maximalinvestition: 500.000 €). Gefördert wird die Anschaffungen von beweglichen Gütern (Maschinen, Einrichtung, Anlagen, Fahrzeugen) sowie von Hard- und Software. Der Beitrag ist leider nicht mit anderen Förderungen wie „Neue Sabatini“ kumulierbar.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden aufgrund einer zu erstellenden Rangliste (Punktesystem) vergeben. Besonders viele Punkte gibt es für den Erwerb von Gütern „Industrie 4.0“, für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betrieben, für Nahversorgungsunternehmen in peripheren Zonen und für Investitionen, mit denen leerstehende Gewerbe- oder Handelsflächen wiederbelebt werden. Aber auch für Investitionen in strukturschwachen Gebieten, für bestimmte Berufsqualifikationen und Zertifizierungen, für Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, für von Frauen geführte Unternehmen, für die Nutzung des Service „Export Coach“ des IDM und für Zusammenarbeit und Internationalisierung gibt es Punkte. Je mehr Punkte ein Unternehmen erhält, desto wahrscheinlicher, dass es bei der Verteilung der begrenzten Mittel berücksichtigt wird.

Die Anträge können bis 30. Ap­ril 2021 online bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden, wobei die Anträge vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens zu stellen sind.
Die Investitionen müssen sich auf operative Betriebsstätten beziehen, die in Südtirol angesiedelt sind. Außerdem darf es sich nicht um Ersatzinvestitionen handeln. Die Initiative der Landesregierung ist eindeutig zu begrüßen: seit der Abschaffung der Kapitalbeiträge waren vor allem Klein- und Kleinst­un­ter­neh­men häufig im Wettbewerb um die verschiedenen Fördermaßnahmen, die von der Provinz, dem Staat und der EU zur Verfügung gestellt werden, benachteiligt, da diese häufig mit hohen bürokratischen Auflagen verbunden waren. Auch in Corona-Zeiten ist es wichtig, die Unternehmen nicht nur für die erlittenen Verluste zu entschädigen, sondern auch Unternehmen zu un­terstützen, die investieren, somit anderen Unternehmen Arbeit und Beschäftigung besorgen und damit unser aller Wohlstand sichern.

Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva