Eine steuerliche Gelegenheit

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Eine steuerliche Gelegenheit

Walter Gasser

Gesellschaften, Unternehmen und kommerzielle Körperschaften können im nächsten Bi­lanz­ab­schluss wieder Immobilen, Anlagen, Maschinen, aber auch Markenrechte und andere immaterielle Vermögenswerte aufwerten.

Damit die Aufwertung steuerlich gültig ist, muss diese bei der Erstellung der Jahresabschlussbilanz berücksichtigt und die vorgesehene Ersatzsteuer von 3 % (!) entrichtet werden. Bei Unternehmen des Handelssektor beträgt die Ersatzsteuer sogar Null! Güter, deren Verkauf der eigentlichen Tä­tigkeit des Unternehmens entspricht wie Im­mobilien von Baufirmen, können nicht aufgewertet werden.
So günstig war die Aufwertung schon lange nicht mehr: diesmal beträgt die Ersatzsteuer nur 3 %. (oder Null) Bei der letzten Aufwertung betrug die Ersatzsteuer 12 % für abschreibbare Güter und 10 % für nicht abschreibbare Güter. Außerdem besteht diesmal die Möglichkeit, gezielt einzelne Güter aufzuwerten, ohne alle Güter derselben Kategorie mitaufzuwerten. Die fällige Ersatzsteuer kann in 3 Raten entrichtet werden. Die 1. Rate mit den Steu­ern aus der heurigen Steuererklärung, die 2. und die 3. Rate mit den Steuern aus den Steu­ererklärungen der Folgejahre. Die Aufwertung ist dann für die Berechnung der steuerlichen Abschreibungen ab dem darauffolgenden Geschäftsjahr und für die Berechnung des Mehrerlöses beim Verkauf ab dem 4. darauffolgenden Geschäftsjahr gültig. Die aufgrund der Aufwertung einzubuchende Reserve (nur bei Unternehmen notwendig, welche die ordentliche Buchhaltung anwenden) kann durch Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 10 % freigestellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dann steuerfrei an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die steuerlichen Vorteile sind groß: wird eine Betriebs­immobilie, die in der Bilanz nach Abschreibungen z. B. von 100.000 € aufscheint, um 500.000 € aufgewertet, beträgt die fällige Ersatzsteuer „nur“ 15.000 €.
Die höheren Abschreibungen betragen bis zu 15.000 € pro Jahr. Wenn man von einer Abgabenquote von 50 % (Steuern plus Rentenbeiträge) ausgeht, hat sich die Investition in die Ersatzsteuer innerhalb von 2 Jahren amortisiert. Das Unternehmen profitiert aber weitere 31 Jahre (!) von den höheren Abschreibungen.
In Kombination mit weiteren Operationen können die Vorteile nochmals erhöht werden. Es winken traumhafte Renditen.

Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva