Wenig Transparenz bei der Verteilung der Gelder

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Wenig Transparenz bei der Verteilung der Gelder

Das Ergebnis der Verfassungsreform und der Regionalwahlen hat die Regierungsparteien insgesamt beruhigt.

Niemand, auch die Opposition nicht, hat zurzeit die Kraft Veränderungen herbeizuführen. Somit läuft alles darauf hin, dass in den verbleibenden zweieinhalb Jahren, bis zu den Neuwahlen im Jänner 2023, in dieser Konstellation weitergearbeitet wird. Jetzt gilt es das Haushaltsgesetz für 2021 vorzubereiten. In der ers­ten Lesung wird es bei uns in der Abgeordnetenkammer zu be­handeln sein. 30 Milliarden sollen in die Hand genommen und umgeschichtet werden. Dazu ist der „Recovery Fund“ mit 200 Milliarden für den Wiederaufbau des Staates in Vorbereitung. Die Vorschläge bzw. Leitlinien der Re­gierung sind außer den jeweiligen Milliardenbeträgen so allgemein gehalten, dass man sich noch wenig Konkretes vorstellen kann.

In den Kommissionen wird über diese Leitlinien diskutiert und die­se werden noch mehr generalisiert statt konkretisiert. Man will den Eindruck vermitteln, dass das Parlament bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen miteinbezogen wird und mitbestimmen kann. Nach meiner Sicht ist dem aber nicht so. Zum Glück sind die Vorschläge des Landes etwas konkreter. Es gibt da schon ca. 145 Projekte für ca. 2 Milliarden Euro (z. B. ein Schülerheim für die Sport­schule in Mals oder die Liftverbindung Meran-Dorf Tirol- Schenna). Hoffen wir, dass die „Recovery-Fund“-Gelder über die Regionen abgewickelt werden.
Der Senat konnte die Agenda „30-­jährige Verlängerung Autobahnkonzession“ mit dem August-Dekret leider wieder nicht abhaken. Auf einmal – wenn es ernst wird – sind unser Landeshauptmann und unser Autobahnpräsident leider nicht mehr der gleichen Meinung wie der Landeshauptmann vom Trentino und der dort ernannte Autobahngeschäftsführer. Somit könnte es sein, dass wir in der Kam­mer die heiße Kartoffel Autobahn-Konzessionsverlängerung zusammen mit dem Haushaltsgesetz erhalten. Das wird spannend.

Auf streng politischer Ebene ist man derzeit damit beschäftigt zu klären, ob das neue Wahlgesetz mit oder ohne Vorzugsstimmen sein soll. Die Bürger möch­ten sich ihre Abgeordneten selbst auswählen, die Parteien (bzw. die Parteisekretäre) möchten diese selbst ernennen.

Albrecht Plangger, Kammerabgeordneter