Interessanter Miet- und Pachtbonus

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Interessanter Miet- und Pachtbonus

Walter Gasser

Das Dekret zur Wiederbelebung der Wirtschaft hat das Steuerguthaben für bezahlte Geschäftsmieten und Betriebspachten eingeführt.
Mit der Augustverordnung wurde das Guthaben nun zusätzlich zu den Monaten März, April, Mai auch auf den Monat Juni 2020 ausgeweitet.
Bei Hotels und Pensionen mit saisonal ausgeübter Tätigkeit steht das Guthaben für die Monate April, Mai, Juni und nun auch Juli zu.

Der Bonus ist für alle Mieter anwendbar, die in den Wirtschaftszweigen Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Tourismus oder als Freiberufler tätig sind und im Jahr 2019 einen Umsatz von maximal 5 Millionen Euro erzielt haben. Keine Umsatzgrenze gibt es für Subjekte, die im Tourismus tätig sind und Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen betreiben.
Das Steuerguthaben beträgt 60 % der Miete und gilt für alle Immobilien, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, nicht jedoch für Wohnungen. Bei Betriebspachtzahlungen beträgt das Guthaben immerhin noch 30 % des Pachtzinses. Das Guthaben steht zu unter der Voraussetzung, dass die Zahlung der Mieten oder des Pachtzinses im Jahr 2020 effektiv erfolgt sind – wer also die Miete nicht bezahlt hat, kriegt auch kein Steuerguthaben. Das Steuerguthaben muss nicht versteuert werden.

Die Bestimmung sah ursprünglich vor, dass der Bonus nur dann zusteht, sofern der Umsatz im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat um mindestens 50% gesunken ist. Keinen Umsatzrückgang müssen jene Betriebe nachweisen, welche die Tätigkeit erst 2019 aufgenommen haben, oder jene Betriebe, die in einer Gemeinde ansässig sind, welche bereits vor Ausbruch des Corona-Notstandes aufgrund von anderen Situationen (z.B. wegen Umweltkatastrophen) einen Notstand hatten.

Hierzu gab es eine wichtige Klarstellung: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am 11.08.2020 eine Verfügung unterschrieben, nach der alle Gemeinden Südtirols zum Zeitpunkt des Ausrufs des Coronanotstands bereits als vom Notstand durch den Vaia-Sturm betroffen gelten. Dies hat zur Folge, dass alle in Südtirol ansässigen Unternehmen den Bonus beantragen dürfen – unabhängig eines etwaigen Umsatzrückganges.
Ein nettes Geschenk, das es zu nutzen gilt!

Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva