

In den vergangenen Jahren hat sich die Creator Economy von einer digitalen Nische zu einem milliardenschweren Wirtschaftszweig entwickelt. Mit diesem rasanten Wachstum ist allerdings auch das Interesse der italienischen Steuerbehörde an diesen Umsätzen gestiegen. Die Zeiten, in denen Influencer, Streamer und Content Creator unter dem steuerlichen Radar fliegen konnten, sind endgültig vorbei.
Die Behörden haben massiv aufgerüstet, um für steuerliche Transparenz im Netz zu sorgen. Der Staat greift bei der Jagd nach Steuersündern auf ein immer dichteres Netz an Informationen zurück. Eine tragende Säule bildet hierbei die europäische DAC-7-Richtlinie. Seit deren Einführung sind digitale Plattformen gesetzlich dazu verpflichtet, Identifikations- und Einkommensdaten von „Content Creator“ automatisch an die Behörden zu übermitteln, sobald diese im Jahr mehr als 2.000 Euro Bruttoeinnahmen erzielen oder über 30 Transaktionen abwickeln. Zudem nutzen die Prüfer eine sehr intuitive Methode: den Abgleich der digitalen Realität mit der Steuererklärung. Wenn der auf Instagram inszenierte Luxus-Lebensstil mit teuren Reisen und Designerkleidung so gar nicht zu den mageren Beträgen in der Steuererklärung passen will, schlägt das System Alarm.
Obwohl das italienische Einkommensteuergesetz nach wie vor keine eigene, maßgeschneiderte Sektion für Online-Aktivitäten enthält, wird der rechtliche Rahmen zunehmend präziser. Die Einstufung der Einnahmen – ob aus Sponsoring, Affiliate-Marketing, Abonnements oder Plattform-Auszahlungen – erfolgt weiterhin einzelfallabhängig und wird meist als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit qualifiziert.
Ein historischer Meilenstein zur Professionalisierung der Branche war die Einführung des spezifischen ATECO-Branchencodes für diese Aktivitäten zum 1. Januar 2025. Damit sind Blogger, Youtuber und Streamer offiziell aus der steuerlichen Grauzone herausgelöst worden. Auch im Sozialversicherungsrecht gibt es nun klare Leitlinien: Ein INPS-Rundschreiben legt fest, dass für Creator mit künstlerisch-darstellerischem Schwerpunkt das entsprechende Renten-Sonderregime für Künstler greift, was auch für deren Auftraggeber weitreichende Pflichten mit sich bringt.