Die Rechnung bitte an den Fiskus

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Die Rechnung bitte an den Fiskus

Walter Gasser

Die ital. Regierung bemüht sich nach Kräften, die (in Südtirol weniger) lahmende Bauwirtschaft in Schwung zu bringen. Angesetzt werden soll dabei bei der Sanierung des riesigen Altwohnungsbestandes. Trotz großzügiger Abschreibungsmöglichkeiten gibt es in Italien immer noch viel zu viele sanierungsbedürftige Wohnungen, auch weil viele Personen die steuerlichen Abschreibungen nicht nutzen können. Deshalb wurde die Möglichkeit erweitert, den Steuerbonus direkt zur Zahlung der Rechnung verwenden zu können. Für die im Jahr 2020 und 2021 entstandenen Spesen besteht diese Möglichkeit nun auch im Zusammenhang mit den folgenden Steuerabsetzbeträgen:
• Wiedergewinnungsarbeiten (50%-Bonus)
• Energiesparmaßnahmen, für die der 110%-Bonus angewandt wird
• Fassadenbonus (90%-Bonus)
• Installation von Photovoltaikanlagen, für die der 50% in Anspruch genommen werden kann
• Installation von Ladestationen für Elektroautos, für die der 110%-Bonus in Anspruch genommen werden kann

Der Bonus kann als Skonto in der Rechnung in Anspruch genommen werden, wobei der Lieferant dann die Möglichkeit hat, den Bonus an Dritte (inkl. Banken) abzutreten bzw. der Bonus kann direkt an Dritte (inkl. Banken) abgetreten werden.

Es handelt sich um eine interessante Option für Personen, die über nur ein geringes Einkommen, oder nur über steuerfreies Einkommen wie Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit oder nur über ersatzbesteuertes Einkommen wie Einkommen aus Finanzvermögen, Anwendung der Pauschalbesteuerung für Kleinstunternehmen verfügen und daher den Bonus nicht direkt in der Steu­ererklärung in Anspruch nehmen können.

Gleichzeitig entsteht für Banken und Unternehmen die Möglichkeit, durch den Erwerb und die Verrechnung der Steuerguthaben mit eigenen Steuern interessante Renditen zu erzielen. Die Abtretung des 110%-Bonus verlangt leider die Anwendung eines recht aufwändigen Verfahrens, im Rahmen dessen sowohl die technischen Daten von einem befähigten Techniker wie Geometer, Architekt, Ingenieur als auch die wirtschaftlichen Daten von einem Steuerberater bestätigt werden müssen mit entsprechender Haftung und dementsprechender Versicherungspflicht.

Dennoch handelt es sich um eine sehr interessante Möglichkeit, da die Arbeiten im Idealfall für den Begünstigten gratis sind. Jetzt müssen nur noch die letzten operativen Hürden beseitigt werden, dann sollte dem neuen Geschäftszweig nichts mehr im Weg stehen.

Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva