Große Steuervorteile für Investoren

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Große Steuervorteile für Investoren

Italien versucht eine „moderne“ Volkswirtschaft zu werden – und setzt dabei auf innovative Start-up-Unternehmen.
Dabei handelt es sich um Unternehmen, deren Gesellschaftszweck ausschließlich in der Herstellung oder dem Handel von innovativen Produkten oder Dienst­leistungen besteht. Sie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen hinlänglich der Ausgaben für Forschung und Entwicklung oder der Beschäftigung von hoch qualifiziertem Personal einhalten oder ein Patent bzw. die Nutzungsrechte ei­ner Erfindung oder einer biologischen Entwicklung besitzen. Der Fiskus gewährt diesen Unternehmen eine Reihe von interessanten Steuervorteilen.

Noch besser sind aber die Vorteile für Investoren: Natürliche Personen können 40 % der getätigten Investition in innovative Start-up-Unternehmen von der Einkommenssteuer absetzen. In der Praxis bedeutet dies, dass 40 % der investierten Summe direkt vom Fiskus rückerstattet werden. Kapitalgesellschaften hingegen können 40 % der getätigten Investition vom Einkommen absetzen. Als weitere Begünstigung ist vorgesehen, dass Kapitalgesellschaften, die das gesamte Gesellschaftskapital eines innovativen Start-up-Unternehmens erwerben, 50 % der getätigten Investition vom Einkommen absetzen können, sofern das Kapital für mindstens 3 Jahre gehalten wird.

Neben den Steuerabzügen gewähren sowohl der Staat als auch das Land und die EU verschiedene weitere Förderungen, die teils als Steuerguthaben, teils als Zinszuschüsse und teils als Kapitalbeiträge an die begünstigten Unternehmen ausbezahlt werden. Dabei werden vor allem die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Schulung des Personals und die Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal stark bezuschusst. Einkommensstarke mittelständische Unternehmer, Freiberufler und Angestellte können von diesen Steuervorteilen profitieren. Somit wird ein beträchtlicher Teil des Investorenrisikos vom Staat abgefedert, dem Investor bleiben aber alle Vorteile, wenn er auf das richtige Unternehmen gesetzt hat.

 

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva