Steuerguthaben verrechnen

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Steuerguthaben verrechnen

Da wird nun ganz genau hingeschaut!
Im Haushaltsgesetz 2018 wurde eine neue Bestimmung eingeführt. Das Finanzamt kann die Abwicklung von Steuerzahlungen mittels des Modells F24 für höchstens 30 Tage unterbrechen, sofern in diesem Steuerguthaben verrechnet werden. Das Finanzamt hat in den vergangenen Tagen hierzu die entsprechenden Durch­führungsbestimmungen ver­öf­fent­licht.

Die neue gesetzliche Bestimmung will dadurch die betrüge­rische Verwendung von Steuer­gut­haben einschränken, da es in der Vergangenheit vor­gekommen ist, dass Steuerzahler bestehende Steuerschulden mit nicht zustehenden Steuerguthaben verrechnet haben. Geht aus der Überprüfung durch das Finanzamt hervor, dass das Steuerguthaben korrekt verrechnet wurde, oder läuft die Frist von 30 Tagen ohne weitere Mitteilungen ab, so gelten die Zahlungen und Kompensierungen als durchgeführt.
Sollte jedoch festgestellt werden, dass das Steuerguthaben nicht rechtmäßig verrechnet wurde, so gelten die Zahlungen und die darin getätigten Verrechnungen als nicht vorgenommen, weswegen daraufhin die Zahlung der Steuern im Anschluss mittels der freiwilligen Berichtigung nachgeholt werden muss und Verwaltungsstrafen verhängt werden.
Grundsätzlich ist es dem Finanzamt immer möglich, alle Steuerzahlmodelle F24 mit Verrechnungen zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu stoppen. Es werden auch Kontrollen für die Verrechnung von Steuerguthaben, welche aus Vorjahren stammen oder bei der Kompensierung von Steuerguthaben durch einen Steuerpflichtigen, der nicht als Inhaber dieser aufscheint, durchgeführt.
Auch Steuerpflichtige, die bereits in der Vergangenheit wegen Steuerdelikten verurteilt wurden, sollen genauer unter die Lupe genommen werden. Die Kontrollen sind ab dem 29. Oktober 2018 operativ.
Die Praxis wird zeigen, ob die Kontrollen zielführend sind, um nicht zustehende Steuerguthaben zu vermeiden.

 

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva