Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis geregelt

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Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis geregelt

Der Gesundheitsdienst übernimmt Kosten. Verschreibung deckt nur Monatsbedarf ab. Abgabe erfolgt über Apotheken. Bedarf für 2018 wird auf zehn Kilo geschätzt.

Medizinisches Cannabis lindert Schmerzen, steigert den Appetit und entspannt die Muskeln. Multiple Sklerose, Magersucht und das Tourette-Syndrom sind deshalb nur einige Krankheitsbilder, bei denen der öffentliche Gesundheitsdienst in Zukunft die Kosten für diesen Wirkstoff übernimmt. Weitere sind Krebserkrankungen, Glaukom, HIV und die klassische Schmerztherapie. „Bisher wurde rund 100 Personen im Jahr medizinisches Cannabis verschrieben, sie mussten zur Gänze selbst für ihr Medikament aufkommen“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute (27. März) nach der Sitzung der Landesregierung. In Zukunft werde die öffentliche Hand die Kosten für diese Therapie übernehmern, so wie sie es bei anderen Medikamenten auch mache.
Verschreiben können Cannabis in Zukunft alle Hausärzte, jedoch nur dann, wenn Diagnose und Therapieplan aus einem der folgenden Fachzentren in den Krankenhäusern und in den territorialen Einrichtungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes kommen: Abteilung für Neurologie, Abteilung für Infektionskrankheiten, Abteilung für Onkologie, Abteilung für Innere Medizin, Abteilung für Augenheilkunde, Dienst für Palliativbetreuung, Ambulatorium für die Schmerztherapie, Dienst für Komplementärmedizin. „Schmerzen zu lindern ist seit jeher ein Anliegen der Medizin und zeichnet jede humane Gesellschaft aus, schließlich haben die Patienten das Recht, nicht unnötig leiden zu müssen, wenn dies vermeidbar ist. Hier sollten wir uns auch für neue Wege in der Schmerztherapie öffnen“, erklärt dazu auch Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Es sei aber wichtig, dass ein Therapieplan auf höchstens sechs Monate ausgelegt werden und dass eine Verschreibung nie mehr als den Monatsbedarf abdecken dürfe. „Immerhin ist und bleibt Cannabis eine Droge“, betont Stocker mit Blick auf einen möglichen Missbrauch. Mit Ausnahme der Schmerztherapie wird für die Zubereitung von Cannabis eine Kostenbeteiligung von einem Euro pro Rezept vorgesehen. Die Verarbeitung des Wirkstoffs kann nämlich weder standardisiert erfolgen noch auf Vorrat. Die Apotheker müssen das Medikament, das neben der klassischen Pulverform auch als Öl oder in Kapseln verabreicht wird, für jeden Patienten einzeln dosieren. Abgegeben wird der Wirkstoff über die Apotheken, mit Ausnahme der HIV-Patienten und derer, die außerhalb Südtirols wohnen. Sie beziehen ihr Medikament direkt über die Krankenhausapotheken. Der Arzt muss zudem bei jeder Verschreibung die Patientendaten erheben. Neben Alter und Geschlecht werden auch Dosierung, Behandlungsbedarf und etwaige Behandlungsergebnisse anonymisiert an das oberste Gesundheitsinstitut übermittelt. Genauso mitzuteilen sind vermutete Nebenwirkungen. In Südtirol wird der Bedarf für das Jahr 2018 auf rund zehn Kilogramm geschätzt, ein Kilo davon wird im chemisch-pharmazeutischen Betrieb der Streitkräfte in Florenz hergestellt, der Rest in erster Linie aus Holland und aus Kanada importiert. Die Kosten zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes werden auf insgesamt ungefähr 250.000 Euro geschätzt. Grundlage des Beschlusses ist das staatliche Gesetz vom 16. Oktober 2017, das die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis vorsieht. Die Kostenübernahme für das Tourette-Syndrom hat die Landesregierung ergänzt. (ep)