Notizen zu den für Taufers zuständigen Bergrichtern

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Notizen zu den für Taufers zuständigen Bergrichtern

3. Erzablagerungen im St.-Christoph-Firstenbau-Stollen, vorgetrieben zwischen 1585 und 1605.

Teil III

ABRAHAM RAMBLMAYR
Bergrichter und Waldmeister in Taufers (1598-1623). Jahressold 110 fl. Er war Bergrichter von Imst gewesen. Imst gehörte zu den Berggerichten, aus denen relativ wenig Einnahmen in die Kassen des Landesherrn flossen, sodass auch der Jahressold des Bergrichters niedrig war. In Taufers stand es diesbezüglich insofern besser, als Abraham Ramblmayr, wie schon Hans Empl, auch den Messingzoll und Aufschlag bei der Messinghütte in Bruneck einzuziehen und zu verrechnen hatte. Schon Abrahams Vater Hans war Bergrichter von Imst gewesen. Im Jahre 1600 suchte Ramblmayr um die Bestellung von drei  Berggerichtsgeschworenen an, was aber von Seiten der oö. Kammer mit dem Hinweis abgelehnt wurde, dass in Taufers nur ein Bergwerk sei und man es vermeiden müsse, dem Bergrichteramt noch mehr Kosten aufzubürden. Abraham Ramblmayr war bereits verheiratet, als er ins Ahrntal kam. Dort kam nur mehr ein Sohn mit Namen Johann Abraham zur Welt, geboren am 21.12.1610. Andere Kinder waren schon im heiratsfähigen Alter, die sich im Ahrntal mit dortigen Bauern und Bäuerinnen verheirateten, so Friedrich, der Bauer zu Jarl wurde, und Katharina, die 1624 den Bruggerbauern in Prettau heiratete. Im Jahre 1603 hatte das Bemühen Abraham Ramblmayrs Erfolg, seinen Sohn Bernhard, er war 17 Jahre alt, in Bergsachen ausbilden zu lassen. Er kam in der Schreibstube des Schwazer Faktors Ludwig Kundl unter, Kundl bekam regelrecht Befehl, den jungen Ramblmayr zu nehmen. Im Jahre 1612 war anscheinend die Ausbildung Bernhard Ramblmayrs so weit abgeschlossen, dass sein Vater für ihn um eine Stelle beim Bergwerk in Schwaz ansuchte. Die oö. Kammer drängte den Schwazer Faktor, Bernhard Ramblmayr eine Schreiberstelle zu geben. Im Jahre 1617 wurde das Bergrichteramt von Sterzing/Gossensass frei. Abraham Ramblmayr versuchte seinen Sohn Bernhard unterzubringen. Zunächst gelang das nicht, denn neuer Bergrichter von Sterzing/Gossensass wurde Abraham Geringer, auf diesen folgte dann aber im Jahre 1623 Bernhard Ramblmayr. Im Jahre 1620, knapp vor seiner Berufung nach Sterzing, wurde Bernhard Ramblmayr seinem Vater wegen dessen Alters als Gehilfe beigegeben, vor allem bei Waldbegehungen, aber die dafür vorgesehenen 25 fl Jahressold reichten nicht, um Frau und Kind zu erhalten, klagten die Betroffenen, sodass die Kammer ein Einsehen hatte und das Doppelte zahlte. Als im Jahre 1621 Hans Empl, der Bergrichter von Rattenberg, starb, suchte wieder der Vater Abraham für den Sohn Bernhard um die dortige Bergrichterstelle an, doch bei weiteren sechs Bewerbern fiel dieser erneut durch, die oö. Kammer hielt ihn in Waldsachen noch für zu wenig informiert. Abraham Ramblmayr hat bei seinem Tode im Jahre 1624 Schulden an die oö. Kammer hinterlassen, und zwar 375 fl 7 Kr und 4 Vierer. Im Jahre 1631 empfahl die Kammer, den Erben die Schulden zu erlassen, weil der Verstorbene  als Bergrichter immer treu gedient und weil die Inflation inzwischen die Summe verringert hatte, sie mache höchstens noch 207 fl 20 Kr und 4 Vierer aus.

JEREMIAS RAMBLMAYR DER ÄLTERE
Bergrichter und Waldmeister in Taufers (1625-1676), 110 fl Jahressold, dazu gewöhnliche Zuestendte wie von alters her. Sein Vater Abraham war sein Vorgänger und bei seiner Ernennung zum Bergrichter von Taufers schon verstorben. Vorher versuchte Abraham Ramblmayr aber die Karriere seines zweiten Sohnes Jeremias genauso zu fördern, wie er vorher jene seines älteren Sohnes Bernhard gefördert hatte. Im Jahre 1623 wurde Jeremias Ramblmayr (der Ältere) Gehilfe seines Vaters bei gleichen Bedingungen, wie sie Bernhard vorher hatte. Als es um die Amtsnachfolge von Abraham Ramblmayr  als Bergrichter und Waldmeister von Taufers ging, schien  man mancherorts davon auszugehen, dass Bernhard Ramblmayr berufen würde, denn es gab mit Georg Clausner, Proviantmeister im Engadin, sofort einen Bewerber für das Bergrichteramt von Sterzing/Gossensass. Jeremias Ramblmayr wurde zunächst als zukünftiger Tauferer Bergrichter nicht in Betracht gezogen, weil er sich bis dahin  weniger in Bergwerks- als in Kriegssachen ausgebildet hatte. Immerhin wurde Jeremias Ramblmayr zunächst einmal Berggerichtsverwalter in Taufers. Im Frühjahr 1625 stellte man Jeremias Ramblmayr dann das Bergrichteramt in Aussicht „um des uns gerühmten Fleisses willen“. Jeremias Ramblmayr heiratete am 18.4.1625 Elisabeth Miller, die Tochter des Steinhauser Bergwerksfaktors Martin Miller und in zweiter Ehe Maria Zeiler aus der Familie des Pflegers von Taufers. Im Taufbuch von Ahrn (Liber Baptizatorum I, 1609-1659) sind insgesamt 11 Kinder verzeichnet. Jeremias der Jüngere kam wahrscheinlich als drittes Kind zur Welt und hatte noch in Ahrn von seiner Frau Anna Kurz, die er am 26.9.1656 geheiratet hatte, zwei Töchter. Es gibt aber bezüglich Jeremias Ramblmayr dem Jüngeren einige Probleme mit der genauen Identifizierung, denn in den Bestallungsbriefen der oö. Kammer wird nicht nur der 1660 zum Bergrichter von Schwaz Berufene als Jeremias der Jüngere bezeichnet, sondern auch der 1689 zum Bergrichter von Sterzing/Gossensass Bestellte. Der Jahressold des Bergrichters wurde offiziell kaum einmal erhöht, lieber behalf sich die Kammer mit Beihilfen in Form von Nachlässen kleiner Schulden oder mit sogenannten Ergetzlichkeiten. Immerhin stieg aber der Jahressold im Laufe der Zeit auf 140 fl, so laut einem Brief des Bergrichters an die Kammer, als er diese ersuchte, ihm seinen Sohn Jeremias den Jüngeren als Gehilfen beizugeben, so wie er einst Gehilfe seines Vaters gewesen war. Jeremias der Jüngere wurde laut dem Liber Baptizatorum der Pfarre St. Johann in Ahrn am 14.4.1632 geboren als Sohn des Jeremias und der Maria Zeilerin. Am 24.9.1656 verheiratete er sich mit Anna Kurzin (Liber Matrimonialis I). Zu Sold für seine Dienste als Gehilfe seines Vaters wünschte er sich 100 fl. Er bekam dann nur die Hälfte, nämlich 50 fl, und das nicht zu Sold, sondern als Gnadgeld. Ein besonderer Fall von Zusatzfinanzierung für den Bergrichter war jener des Bergschmiedes Jakob Oberleiter, der bei seinem Tode 300 fl hinterließ. Weil er unehelich geboren worden war, fiel das Vermögen dem Fiskus anheim. Die oö. Kammer war damit einverstanden, die gesamte Summe dem Bergrichter als Gnadgeld zu überlassen. Die letzten Jahre bekam Jeremias der Ältere jährlich zwischen 100 und 200 fl Gnadgeld: so im Jahre 1668 200 fl und im Jahr darauf 150 fl. Jeremias der Jüngere Ramblmayr wurde dann als Bergrichter nach Schwaz berufen. In die Gehilfenrolle des Vaters wuchs nun der Sohn Christoph Ramblmayr hinein bei gleichbleibender Entlohnung von 50 fl. Im Jahre 1652 wurde eine Zolltafl für Taufers erlassen, in der die Zolltarife festgelegt waren, die an den Übergängen vom Ahrntal ins Zillertal und über den Tauern ins Salzburgische zu zahlen waren. Diese Zölle hatte der Bergrichter einzuheben, der ab Christoph Ramblmayr auch den Titel Zöllner im Ahrntal trug. In der Zeit Kaiserin Maria Theresias wurde diese Zolltafel erweitert und aktualisiert. Zolleinnehmer blieb der Bergrichter. Die Ablösung von Jeremias Ramblmayr dem Älteren als Bergrichter von Taufers durch seinen Sohn Christoph im Jahre 1659 lehnte die oö. Kammer zu Innsbruck ebenso ab wie die Übertragung des Bergrichter- und Waldmeisteramtes an den hochverschuldeten Bergwerksgewerken Ludwig Perkhofer.

CHRISTOPH RAMBLMAYR (VON GOLDINTHAL)
Bergrichter, Waldmeister und Zöllner in Taufers (1676-1704), Jahressold 110 fl und die gewöhnlichen Zuestendte, die seit alters üblich waren. Er kassierte auch den Kupfer- und Messingzoll, von dem er seinen Jahressold abrechnen durfte. Im Bestallungsbrief wird vor allem auch darauf verwiesen, dass er den Messingzoll und Aufschlag beim Messingwerk in Bruneck jederzeit dem Gebrauch und altem Herkommen nach fleißig und ordentlich arbeiten, einziehen und weil er selbst allda in Bruneck nicht immer gegenwärtig sein kann, soll sein vertrauter Verwalter, der ihm gelobt und geschworen, bei jedem Abwiegen und Verführen des Messings an seiner Statt gegenwärtig sein. Nach dem Liber Baptizatorum I der Pfarre St. Johann in Ahrn wurde Christoph Ramblmayr als Sohn des Jeremias und der Maria Zeilerin am 20.7.1637 geboren. Am 17.5.1661 verheiratete er sich mit Anna Katharina Miller (Liber Matrimonialis II). Im Taufbuch von Ahrn sind aus dieser Verbindung 9 Kinder verzeichnet, die zwischen 1661 und 1680 geboren wurden. Georg, sein Nachfolger als Bergrichter von Taufers, war das 7. Kind.

GEORG RAMBLMAYR (ZU GOLDINTHAL)
Bergrichter, Waldmeister und Zöllner in Taufers (1704-1734). Sohn seines Vorgängers Christoph Ramblmayr, der resigniert hatte. Jahressold 110 fl. Vom Kupfer- und Messingzoll liest man nichts mehr. In der Instruktion für den Nachfolger  ist vom Ableben des gewesten Bergrichters, Waldmeisters und Zöllners Georg Ramblmayr von Goldtinthal die Rede. Im Bestallungsbrief ist der Adelstitel nicht genannt. Nach dem Liber Baptizatorum II, 1659-1696, der Pfarre Ahrn wurde Georg Ramblmayr am 27.4.1675 geboren und verheiratete sich am 24.9.1703 mit Sarah Troyer (Liber Matrimonialis III, 1681-1811). Aus dieser Verbindung sind im Taufbuch der Pfarre Ahrn keine Kinder verzeichnet.

CARL CAJETAN MÄRZ
Bergrichter, Waldmeister und Zöllner in Taufers (1735-1742). Instruktion für den Bergrichter, Waldmeister und Zöllner in Ahrn Carl Cajetan März. Nachfolger von Georg Ramblmayr von Goldinthal. Er war auch Waldmeister der drei Herrschaften Uttenheim, St. Michaelsburg und Schöneck. Carl Cajetan März war vorher oö. Kammerrait-Offizier. Er wurde am 4.3. des laufenden Jahres (1735) ernannt. Jahressold 160 fl, dazu 8 fl für die Notturft der Schreiberei und für Porte  6 fl. Dazu 3 fl pro Waldbesichtigung, wenn er über Nacht ausblieb, wenn er aber zurückkam, 2 fl. Dazu 30 kr Zehrung pro Tag für ihn und 24 kr für den Gerichtsdiener.

CYRIAK JOSEF TANNAUER
Bergrichter, Waldmeister und Zöllner in Taufers (1742-1781). Es handelte sich nicht um den Bestallungsbrief, sondern um eine Schuldverschreibung, denn der  neuresolvierte Bergrichter hatte 150 fl Amtsdarlehen gegeben, Zinssatz 5%. Er gibt das Darlehen „wegen solch Ihme gnädigst verlichener Dienst-Stöhle zur Versicherung unseres königl. Ärarij per  150 fl andictierte Caution oder Amts Darlechen“.

BERGGERICHTS-SUBSTITUTION AHRN
Die Ahrnerische Berggerichts-Substitutions-Jurisdiction erstreckte sich über die Gerichte Taufers, Uttenheim, St. Michelsburg und Schöneck, dann das Hofgericht Sonnenburg, das Landgericht Enneberg, das Gericht Welsberg bis auf Niederdorf. Diese Tatsache geht aus der Handschrift Nr. 4308 im Tiroler Landesarchiv in Innbruck hervor, in der die in diesem Revier geltenden Bergmaße zusammengefasst sind. Sie stammt aus dem Jahre 1783. Interessant ist die Tatsache, dass sich Peter Bonaventura Rizzoli, der Berggerichtssubstitut und Waldmeister in Ahrn, in einer Alaunerz-Belehnung aus dem Jahre 1799 als Bergrichter in Ahrn bezeichnet (Steinhauser Archiv, Nr. 80.44). (RT)