

Ab dem 1. Jänner 2025 haben Mitarbeitende der Südtiroler Landesverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bis zum 70. Lebensjahr im aktiven Dienst zu bleiben. Ziel der neuen Regelung ist es, wertvolles Wissen zu sichern und eine strukturierte Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.
Bereits jetzt liegen erste Interessenbekundungen vor. Besonders pensionierte Mitarbeitende mit langjähriger Berufserfahrung – allein 44 der 407 im Jahr 2024 in den Ruhestand getretenen Personen waren über 40 Jahre im Landesdienst – bringen damit ihre Bereitschaft zum Ausdruck, ihre Kompetenzen weiterhin einzubringen. Die neue Maßnahme basiert auf einer kürzlich von der Landesregierung angepassten Verordnung zur Aufnahme in den Landesdienst. Demnach erfolgt ab 2025 die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen mit 67 Jahren. Gleichzeitig wird nun aber die Möglichkeit geschaffen, das bestehende Arbeitsverhältnis in begründeten Fällen bis maximal zum 70. Lebensjahr fortzusetzen. Derartige Gründe sind beispielsweise die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen oder Tätigkeiten im Rahmen einer Tutorentätigkeit. Landesrätin Magdalena Amhof betont den Mehrwert dieser Regelung: „Viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dazu beigetragen, die Landesverwaltung weiterzuentwickeln und sind bereit, ihr Wissen weiterzugeben. Mit der neuen Regelung sichern wir für die Landesverwaltung wertvolle Kompetenzen für die Zukunft.“ Zugleich ermögliche man den Mitarbeitenden, weiterhin einen sinnstiftenden Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Die Verlängerung der Beschäftigung kann bis zu dreimal für jeweils ein Jahr beantragt werden, ist jedoch an klar definierte Voraussetzungen gebunden. So müssen Mitarbeitende in den zwei Jahren vor dem regulären Pensionsantritt eine ausgezeichnete oder hervorragende Leistungsbeurteilung erhalten haben. Zudem ist eine Weiterbeschäftigung nur möglich, wenn ein konkreter Bedarf der Verwaltung besteht und die betreffende Person zustimmt. Für Tutorentätigkeiten kann eine Weiterarbeit auch außerhalb des regulären Stellenplans erfolgen, wofür ein gesondertes Kontingent vorgesehen ist. Die bisherigen Anstellungsbedingungen – wie etwa Kündigungsfristen – bleiben dabei unverändert. Mit diesem Schritt will das Land nicht nur dem drohenden Wissensverlust entgegenwirken, sondern auch auf eine altersgerechte und flexible Gestaltung des Arbeitslebens setzen.