

 
							Kürzlich hat der Ministerrat den ersten Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 genehmigt. Bis zur endgültigen Verabschiedung Ende 2025 sind noch Änderungen möglich, Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2026 vorgesehen. Der Entwurf umfasst zahlreiche Maßnahmen, von denen die wichtigsten nachfolgend zusammengefasst werden:
Zentrale steuerliche Neuerung ist die Reform der Einkommenssteuer IRPEF: Für Einkommen von 28.000 bis 50.000 Euro soll der Steuersatz von derzeit 35 % auf 33 % sinken. Für Einkommen über 200.000 Euro soll diese Reduzierung jedoch nicht gelten.
Produktionsprämien sollen künftig nur mehr mit 1 % besteuert werden (derzeit 5 %). Dieser stark begünstigte Steuersatz könnte auch für Nacht- und Feiertagsarbeit ausgeweitet werden.
Bei den Steuerabsetzbeträgen bleibt der Abzug für Sanierungsarbeiten an der Hauptwohnung auch 2026 bei 50 %. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Einschränkungen für Steuerpflichtige mit einem Einkommen ab 75.000 Euro aufrecht. Für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit über den ISEE-Index soll die Hauptwohnung künftig nicht mehr herangezogen werden.
Der Bonus für berufstätige Mütter mit mindestens zwei Kindern und einem Einkommen von maximal 40.000 Euro jährlich wird von 40 auf 60 Euro pro Monat erhöht.
Für Unternehmen wird die Investitionsförderung „Industrie 4.0“ bzw. „Industrie 5.0“ neu ausgerichtet. Anstelle der bisherigen Steuerguthaben soll ab 2026 eine erhöhte steuerliche Abschreibung gelten: Zusätzlich zur Normalabschreibung 180 % für förderfähige Güter der Industrie 4.0 und 220 % für Investitionen im Bereich Industrie 5.0. Diese erhöhten Sätze gelten bis zu einer Investitionssumme von 2,5 Mio. Euro, darüber sind abgestufte Reduktionen vorgesehen.
Der Finanzsektor soll aufgrund der hohen Gewinne im Jahr 2023 mit einer zusätzlichen, noch zu definierenden Steuer belastet werden.
Für Einnahmen aus der kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen („cedolare secca“) wird ab 2026 ein einheitlicher Steuersatz von 26 % eingeführt. Bisher galt für die erste Wohnung in Kurzzeitvermietung ein Satz von 21 %.
Italien verfügt angesichts der hohen Staatsverschuldung nur über eingeschränkte fiskalpolitische Spielräume. Die Regierung trägt dem Rechnung, indem sie umfangreiche Steuersenkungen ohne entsprechende Gegenfinanzierung vermeidet. Erste Reaktionen der Märkte und Ratingagenturen auf den Haushaltsentwurf fielen positiv aus.