Neue Tarife für sportmedizinische Untersuchungen

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Neue Tarife für sportmedizinische Untersuchungen

Anfang Dezember hat die Landesregierung eine Neuregelung der sportmedizinischen Leistungen beschlossen. Hintergrund ist ein staatlich eingeführtes Leistungsverzeichnis, das sportärztliche Untersuchungen künftig dem Bereich der Prävention zuordnet. Damit müssen diese Leistungen auch in Südtirol aus dem bisherigen Katalog der ambulanten Facharztleistungen herausgelöst und in ein eigenes Tarifverzeichnis überführt werden. Damit ändern sich die Bestimmungen zu Verschreibung, Bezahlung und Kostenbefreiungen. Ziel der Landesregierung: eine rechtlich und fachlich klare, aktuelle und vollständige Regelung zu finden, die den staatlichen Vorgaben entspricht und den Sporttreibenden im Land zugutekommt. „Wir schaffen nun einen eindeutigen und modernen Rahmen, der es unserem Dienst für Sportmedizin ermöglicht, den Athletinnen und Athleten und allen Sportbegeisterten im Land auch weiterhin regelmäßige und qualitativ hochwertige sportmedizinische Untersuchungen anzubieten“, betont Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Diese Untersuchungen seien ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitsprävention und zur Förderung von Sport und Bewegung in Südtirol.

Auch Sportlandesrat Peter Brunner hebt die Bedeutung der Anpassung hervor: Vereine und Sportlerinnen bräuchten verlässliche Rahmenbedingungen, um Trainings- und Wettkampfabläufe planen zu können. Man stehe bereits in engem Austausch mit den Sportverbänden und habe diese frühzeitig über die Änderungen informiert, damit alle Akteur:innen der Südtiroler Sportwelt die notwendigen Informationen direkt erhalten. Mit der Umstellung sollen die Abläufe bei der Verschreibung und Durchführung sportärztlicher Untersuchungen vereinfacht werden. Gleichzeitig werden die Tarife angepasst: Die sportärztliche Standardvisite der ersten Stufe kostet künftig 30 Euro, Visiten mit zusätzlichen Untersuchungen liegen zwischen 60 und 80 Euro. Im italienweiten Vergleich bewegen sich diese Tarife im sehr niedrigen Bereich, betonen Messner und Brunner.

Ein zentraler Punkt ist die vollständige Kostenbefreiung für bestimmte Gruppen: Minderjährige, Menschen mit Behinderungen oder seltenen Krankheiten sowie Personen mit niedrigem Einkommen müssen für sportmedizinische Leistungen künftig nichts bezahlen. Auch für Freiwillige von Zivilschutz- und Rettungsorganisationen bleiben die periodischen Tauglichkeitsbeurteilungen kostenlos. Durch die niedrig gehaltenen Tarife und die umfassenden Befreiungen soll ein möglichst niederschwelliger Zugang sichergestellt werden, erklären die Landesräte.

Das neue Tarifverzeichnis samt zugehöriger Regelungen tritt am 1. März 2026 in Kraft. Termine können weiterhin über die Einheitliche Landesvormerkzentrale unter 100 100 (mit den Vorwahlen 0471, 0472, 0473 oder 0474) sowie online vereinbart werden. 

Sarah Meraner