

Marco Abetini
Senat genehmigt Reform für Schenkungsimmobilien
Die Reform der Artikel 561 und 563 des italienischen Zivilgesetzbuches sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff. Der Senat hat eine Gesetzesänderung genehmigt, die große Auswirkungen auf Schenkungsimmobilien und den Immobilienmarkt hat. Wir haben mit Rag. Marco Abetini über die Neuerungen gesprochen.
Herr Abetini, warum ist die Reform der Artikel 561 und 563 ZGB so bedeutend?
Im geltenden Recht liegt das Hauptproblem beim möglichen Vorgehen der Pflichtteilsberechtigten. Wenn diese durch eine Schenkung oder eine testamentarische Verfügung benachteiligt wurden, können sie eine Herabsetzungsklage erheben. Hier soll die Reform Rechtssicherheit schaffen.
Welche Risiken bestanden für Käufer?
Wurde eine geschenkte Immobilie weiterverkauft und erhob ein Pflichtteilsberechtigter eine Herabsetzungsklage gegen den Beschenkten, konnte eine Rückgabeklage gegen den Käufer eingeleitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte dies so weit gehen, dass der Käufer sein Eigentum verlor – selbst viele Jahre nach dem Erwerb.
Welche Auswirkungen hatte dieses Rückgaberecht am Immobilienmarkt?
Während vielen privaten Käufern diese Gefahr gar nicht bewusst war, agierten Fachleute und Banken äußerst vorsichtig. Ohne klaren Nachweis, dass kein Rückgaberisiko bestand, wurden Kredite selten gewährt und Verkäufe häufig blockiert.
Was sieht die geplante Reform vor?
Der Senat hat den Gesetzentwurf Nr. 1184 genehmigt. Ziel ist es, die Verkehrsfähigkeit von aus Schenkungen stammenden Immobilien zu verbessern, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und den Zugang zu Krediten zu erleichtern.
Wurde somit das Risiko für den Käufer gemildert?
Ja. Durch die Reform ist der Käufer einer geschenkten Immobilie nicht mehr dem Risiko ausgesetzt, die Immobilie zurückgeben oder den entsprechenden Wert an die pflichtteilsberechtigten Erben ersetzen zu müssen.
Was ändert sich beim Kauf einer Immobilie aus einem testamentarischen Nachlass?
In den ersten drei Jahren nach Eröffnung der Erbschaft kann eine Herabsetzungsklage den Kauf des Dritten auch dann beeinträchtigen, wenn sie erst nach dessen Eintragung erfolgt.
Nach Ablauf von drei Jahren ist der Käufer geschützt, sofern sein Erwerb vor Eintragung der Klage im Grundbuch vermerkt wurde.
Das klingt sehr technisch. Was bedeutet das für die Praxis?
Die Materie ist komplex, und die Regelungen werden je nach Situation unterschiedlich ausgelegt. Ein fachkundiger Rechtsbeistand ist ratsam, um Einzelfälle korrekt zu beurteilen. Sicher ist: Die Reform schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Immobilienverkehr und ist für Notare, Makler, Käufer, Verkäufer und Banken ein bedeutender Fortschritt.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Änderungen gelten für alle Erbfälle, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eröffnet werden.
Was erwarten Sie mit Blick auf den Immobilienmarkt?
Ich gehe davon aus, dass künftig mehr Immobilien, die aus Schenkungen stammen, tatsächlich auf den Markt gelangen und letztlich auch verkauft werden. Ob diese Entwicklung zu einer spürbaren Entspannung des Immobilienmarkts führen wird, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.