Bonus für Elektrohaushaltsgeräte

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Bonus für Elektrohaushaltsgeräte

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde der Bonus Elektrohaushaltsgeräte eingeführt, nun wurden auch die Durchführungsbestimmungen dazu veröffentlicht. Ziel ist es, die Energieeffizienz im häuslichen Bereich zu steigern, die Industrieproduktion zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.

Kern des Programms ist ein staatlicher Zuschuss in Form eines Vouchers, der beim Kauf eines energieeffizienten Elektrogeräts eingelöst wird. Der Bonus beträgt 30% des Kaufpreises, maximal jedoch 100 Euro pro Gerät. Haushalte mit einem ISEE Wert unter 25.000 Euro können bis zu 200 Euro erhalten. Gefördert wird ausschließlich der Kauf eines einzelnen Geräts pro Antragsteller, solange die insgesamt bereitgestellten 50 Millionen Euro nicht ausgeschöpft sind.
Voraussetzung ist die Rückgabe eines Altgeräts derselben Kategorie mit einer niedrigerer Energieklasse, das vom Händler fachgerecht entsorgt wird. Die förderfähigen Geräte müssen mindestens den folgenden Standards entsprechen: Waschmaschinen, Trockner und Öfen der Energieklasse A oder höher, Dunstabzugshauben der Klasse B, Geschirrspüler und Trockner mindestens der Klasse C, Kühlschränke und Gefriergeräte mindestens der Klasse D. Zudem gilt: Nur Geräte, die in der EU produziert werden, sind zulässig.
Die Abwicklung erfolgt über eine digitale Plattform, die von PagoPA betrieben wird. Wer vom Bonus profitieren möchte muss sich dort registrieren und den Voucher beantragen. Anhand von INPS- und Meldeamtsdaten wird die Anspruchsberechtigung geprüft. Bei positivem Bescheid erhält der Verbraucher einen zeitlich befristeten Voucher, der mit seiner Steuernummer verknüpft ist. Der Händler reduziert den Kaufpreis entsprechend, erhält den Betrag aber erst nach Ablauf der Rückgabefrist vom Staat erstattet.
Auch Händler und Hersteller müssen sich auf der Plattform registrieren: Produzenten melden ihre Geräte mit allen technischen Daten an, während Verkäufer ihre Teilnahme und die Einhaltung der Entsorgungsrichtlinien nachweisen müssen.
Mit diesem Bonus verbindet der Gesetzgeber Klimaschutz mit Wirtschaftsförderung: Haushalte sparen beim Kauf effizienter Geräte, während Industrie und Handel von einer gezielten Nachfrage profitieren. Insgesamt handelt es sich aber um ein aufwändiges Konstrukt, mit einem überschaubaren Vorteil für den Einzelnen.

Kanzlei Gasser, Springer,
Perathoner, Eder & Oliva
Bozen, Lana, Naturns
martin.eder@gspeo.com