Steuerfreie Mietunterstützung für neue Mitarbeiter im Jahr 2025

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Steuerfreie Mietunterstützung für neue Mitarbeiter im Jahr 2025

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeit eingeführt, die es Arbeitgebern erlaubt, den im Jahr 2025 neu eingestellten Arbeitnehmern mit unbefristetem Vertrag eine steuerfreie Mietunterstützung von bis zu 5000 Euro jährlich zu gewähren. Dieser geldwerte Vorteil (fringe benefit) kann maximal zwei Jahre lang gewährt werden und soll einen Arbeitswechsel erleichtern. Voraussetzung ist, dass das Jahreseinkommen des Arbeitnehmers im Vorjahr 35.000 Euro nicht überschritten hat und der bisherige Wohnsitz über 100 Kilometer vom neuen Arbeitsort entfernt war.
Zudem muss ein registrierter Mietvertrag vorliegen und der Arbeitnehmer muss seinen Wohnsitz in diese Wohnung verlegen. Die Unterstützung kann auch Instandhaltungskosten umfassen, sofern für diese keine Steuerabzüge wie z. B. für Sanierungsarbeiten geltend gemacht wurden. Die Wohnsitzverlegung muss bis spätestens 16. März 2026 erfolgen, also innerhalb der Frist für den Lohnsteuerjahresausgleich 2025. Die Wohnung muss im Gemeindegebiet des neuen Arbeitsortes liegen, eine Nachbargemeinde ist nicht ausreichend. Die 5.000 Euro Grenze gilt als Freibetrag pro Jahr, wird dieser Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Teil ein steuerpflichtiges Lohnelement. Ein Übertrag nicht genutzter Beträge ins Folgejahr ist nicht möglich.
Die Freigrenze für „normale“ Sachbezüge für Arbeitnehmer beträgt gleich wie im Vorjahr 1000 Euro für Arbeitnehmer ohne zu Lasten lebende Kinder und 2000 Euro für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebende Kinder, wobei die Schwelle von beiden Elternteilen im vollen Ausmaß beansprucht werden kann.

Im Gegensatz zur Mietunterstützung handelt es sich um eine Freigrenze, wird diese überschritten, ist der gesamte erhaltene Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Die neue Mietunterstützung und der normale Sachbezug können kumulativ genutzt werden, was insbesondere bei Wohnortwechseln mit Kindern eine interessante finanzielle Entlastung bedeutet und einen Entschluss über einen Arbeitswechsel ausschlaggeben beeinflussen kann.