Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, die in der Landesrangordnung von 2023 eingetragen sind, können vom 15. März bis zum 4. April 2023 einen Antrag auf Zuweisung der freien Stellen einreichen.
Jedes Jahr wird die Liste der freien Stellen innerhalb März im Amtsblatt der Region sowie im Portal CIVIS veröffentlicht. Interessierte können innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung (innerhalb 4. April 2023) ein Ansuchen für die Auswahl und Zuteilung der Stelle einreichen. Es können auch die Ansuchen um Versetzung eingereicht werden. Im April wird die Auswahl im Rahmen einer Sitzung stattfinden. Alle jene, die ein Ansuchen eingereicht haben, werden mindestens 15 Tage vorher dazu eingeladen. Nach der Stellenwahl übermittelt der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Beschluss über die Zuweisung der Stellen. Die Ärztin/der Arzt muss in der Regel innerhalb von 90 Tagen seine ärztliche Tätigkeit beginnen. Unbefristete Aufträge, die bei der Stellenwahl im April nicht zugeteilt werden können, werden anschließend auf der Internetseite der SISAC (Struttura Interregionale Sanitari Convenzionati) und im Portal CIVIS veröffentlicht und können von Ärztinnen und Ärzten aus ganz Italien gewählt werden, die über die nötigen Voraussetzungen verfügen. Auch Ärztinnen und Ärzte, die sich noch in Ausbildung befinden, können vom 15. März 2023 bis 4. April 2023 ein Ansuchen für diese freien Stellen einreichen. Ärztinnen und Ärzte, die noch nicht sämtliche Voraussetzungen besitzen, um einen unbefristeten Auftrag annehmen zu können, haben jederzeit die Möglichkeit, einen provisorischen Auftrag oder eine Vertretung zu übernehmen. Diese Aufträge werden direkt über den Südtiroler Sanitätsbetrieb abgewickelt. Weitere Informationen telefonisch unter der Rufnummer 0471/418083 oder auf der Internetseite der Landesverwaltung: Allgemeinmedizin | Gesundheit | Autonome Provinz Bozen – Südtirol (so)