Kommt 2021 die Vermögenssteuer?

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Kommt 2021 die Vermögenssteuer?

Walter Gasser

Im laufenden Jahr hat die italienische Regierung Milliarden über Milliarden Hilfsgelder an die italienischen Wirtschaftstreibenden ausgeschüttet, um zumindest teilweise die negativen Effekte der Coronakrise abzufedern.

Doch woher nimmt der Staat das ganze Geld her? Teilweise wird Italien das Geld vom Europäischen Rettungsfond erhalten, aber den größten Teil muss Italien selbst stemmen. Wie soll das aber gehen, wenn die laufenden Steuereinnahmen aufgrund der Coronakrise stark zurückgegangen sind?

Bei der Diskussion zum Haushaltsgesetz 2021 hat diesbezüglich nun der Vorschlag aufhorchen lassen, ab 2021 eine Vermögensteuer einzuführen. Der Vorschlag sieht vor, eine progressive Vermögensteuer von 0,2 % ab einem Vermögen von 500.000 Euro bis maximal 2 % bei einem Vermögen über 50 Mio. Euro pro Person einzuführen. Im Gegenzug zur Einführung der Vermögensteuer würde Italien die Gemeindeimmobiliensteuer IMU bzw. die Stempelsteuer auf Bankkonten und Wertpapierdepots abschaffen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch Immobilien bei der Bewertung der Steuerbemessungsgrundlage der Vermögensteuer berücksichtigt werden, kann man davon ausgehen, dass die Vermögensteuer, so wie sie der­zeit angedacht ist, auch aufgrund der hohen Werte der Immobilien in Südtirol potentiell viele Personen in Südtirol treffen würde. Es handelt sich derzeit zwar nur um einen Vorschlag, der bei der Diskussion um das Haushaltsgesetz 2021 auch wieder verworfen werden kann. Die Tatsache jedoch, dass über die Einführung einer Vermögensteuer zur Linderung der finanziellen Sorgen Italiens überhaupt gesprochen wird, ist besorgniserregend.
Da die Gefahr einer Vermögenssteuer durchaus als möglich einzuschätzen ist, ist es gut dass un­sere politischen Vertreter in Rom in diesem Zusammenhang von „Wahnsinn“ gesprochen haben. Es ist gut, dass es auf der einen Seite viele steuerliche Begünstigungen gibt, von der unent­geltlichen Aufwertung bei Hotelbetriebe bis zur sehr günstigen Aufwertung (3 %) bei fast allen anderen Betrieben und diese Aufwertungen sollte man vollumfänglich anwenden, um zum drohenden Aderlass einen Ausgleich zu schaffen.

Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva