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Covid-19: Neue Verordnung und Aufruf zu Zusammenhalt

Die Mittelschule wechselt in Präsenzunterricht. Handel, Friseure und Schönheitspfleger dürfen öffnen. Das sieht die neue Corona-Verordnung vor. Jetzt gelte es besonders vorsichtig zu sein, so der LH.

Mit einem Aufruf zu Zusammenhalt und Vorsicht aus Solidarität gegenüber jenen, die ihre Tätigkeiten noch nicht wieder aufnehmen können, verband Landeshauptmann Arno Kompatscher seinen Bericht über die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 72, die er heute (27. November) am Abend unterzeichnet hat. Wie in den vergangenen Tagen angekündigt, werden mit dieser Verordnung die Handelstätigkeiten und der Präsenzunterricht auch in den Mittelschulen wieder aufgenommen.

Weiter vorsichtig sein und zusammenhalten
Als „vorsichtige Öffnung“ bezeichnete Landeshauptmann  Kompatscher die in der heutigen Verordnung beschlossenen Lockerungen. Er erinnerte daran, dass die vergangenen Wochen erneut „eine schwierige Zeit mit großen Einschränkungen“ mit sich gebracht hätten: „Sie haben allen gesellschaftlichen Gruppen viel abverlangt und verlangen es ihnen weiter ab. Die Anstrengungen seien aber nicht umsonst gewesen. Das erfolgreiche Projekt „Südtirol testet“ werde sich in den nächsten Tagen weiter positiv auf die epidemiologische Entwicklung auswirken. Diesen Erfolg dürfe man jetzt nicht durch mangelnde Vorsicht zunichtemachen. „Es geht vor allem darum, Betriebe, Arbeitsplätze und Familieneinkommen im Rahmen der Möglichkeiten zu sichern und zugleich den Gesundheitsbetrieb leistungsfähig zu halten“, betonte der Landeshauptmann. Das vergangene Wochenende, habe gezeigt, zu welchem Zusammenhalt Südtirol fähig sei. Insgesamt wurden bei Corona-Screening „Südtirol-testet“ 362.050 Personen getestet und über 3000 Infizierte isoliert. Nach der Öffnung der Kleinkindbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Grundschulen am 24. November sind nun in vorerst zwei Phasen Lockerungen geplant.

Erste Lockerungen ab 30. November
Ab Montag (30. November) können die Mittelschüler aller Klassen wieder vom Fernunterricht in den Präsenzunterricht wechseln. Auch an den Musikschulen gibt es wieder Einzel-Präsenzunterricht. Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen. Für den Handel gilt die 1/10 Regel, also müssen die Betriebe mindestens zehn Quadratmeter Fläche pro Person verfügbar haben. Märkte für den Verkauf von Lebensmitteln sind ebenfalls wieder möglich. Auch Friseure und Schönheitspfleger können ihre Arbeit wieder aufnehmen. Auch die Einschränkungen für Mensen sind wieder aufgehoben, was insbesondere für viele Bauarbeiter eine Erleichterung bedeutet. Take-Away, also das Mitnehmen von Speisen und Getränken ist bis 20 Uhr möglich. Essen und Trinken kann bis 22 Uhr nach Hause geliefert werden.

Weitere Lockerungen ab 4. Dezember
Ab Freitag (4. Dezember) sind dann Bewegungen untertags generell wieder erlaubt. Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf das Haus nur für Arbeit, Gesundheit und aus notwendigen und dringlichen Gründen verlassen werden.
Bars und Restaurants können ab 4. Dezember wieder bis 18 Uhr geöffnet werden. Gegessen und getrunken werden darf nur an Sitzplätzen. An den Tischen dürfen maximal vier Personen sitzen, außer es handelt sich um zusammenlebende Personen. Wieder aufgenommen werden können zudem alle professionellen Körperpflegedienste. Auch die Beherbergungsbetriebe bekommen ab dem 4. Dezember wieder die Möglichkeit zu öffnen, wobei die staatlichen Einreisebeschränkungen nach Südtirol weiter gelten.

Zusätzliche Lockerungen von Entwicklung der Infektionszahlen abhängig
Kompatscher mahnte weiter zur Vorsicht: „Es ist wichtig, dass wir uns bewusst machen, dass die Pandemie nicht vorbei ist und alle weiterhin die Schutzregeln wie Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand halten und Hände desinfizieren einhalten müssen!“  Ob noch weitere zusätzliche Lockerungen möglich seien oder ob welche zurückgenommen werden müssen, hänge von der Entwicklung der Infektionszahlen ab, so der Landeshauptmann. Vor allem soziale Kontakte seien weiter einzuschränken, um gut über den langen Winter zu kommen. Für den Tourismussektor und die Skigebiete müsse es eine klare Zukunftsperspektive geben und es gelte nun, die Voraussetzungen für eine eventuelle Öffnung im Bereich Wintertourismus in Sicherheit zu schaffen. Dies habe man nicht zuletzt im Rahmen eines kurzfristig einberufenen Treffens der Arge-Alp-Regierungschefs einmal mehr unterstrichen.
Alle Details sind in der aktuellen Verordnung nachzulesen. Die neue Verordnung ist wie alle bisherigen Verordnungen im Coronaportal auf der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.  (san)