Erben mit Steuervorteilen

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Erben mit Steuervorteilen

Übertragung von Betrieben an die eigenen Kinder durch eine Holding: das ist schon lange keine Lösung mehr, die nur den Familien Agnelli, Porsche und Piech vorbehalten ist. Auch mittelständische und kleine Unternehmen können dadurch Erbfragen lösen und wesentlich Steuern sparen.

Eine Holding-Gesellschaft ist dann sinnvoll, wenn ein Unternehmer mehrere Betriebe führt. Mit einer Holding ist es möglich, die Risiken zu isolieren und zu vermeiden, dass ein schlecht gehender Betrieb alle anderen Betriebe mit in den Abgrund reißt, ohne auf Synergien verzichten zu müssen. Doch eine Holding bietet auch steuerliche Vorteile: es kann eine Gruppensteuererklärung (con­solidato fiscale) erstellt werden, womit die Möglichkeit besteht, Gewinne und Verluste einzelner Gesellschaften zu kompensieren. Außerdem kann beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen die PEX angewandt werden – bei Kapitalgesellschaften sind dann 95 % des Mehrerlöses, der durch den Verkauf erzielt wird, steuerfrei.

Auch bei Erbregelungen kann eine Holding vorteilhaft sein. Da die Schenkung von Gesellschaftsanteilen de facto stark begünstigt ist, können auch Vermögen, die weit über dem „normalen“ Schenkungsfreibetrag liegen (beträgt bei Kindern 1 Mio € pro Kind) erbschafts- und schenkungssteuerfrei übertragen werden. Weitere Vorteile können erzielt werden, indem sich der Schenkungsgeber das Fruchtgenussrecht zurückbehält: da der Wert desselben vom Wert der übertragenen Quoten abgezogen wird, reduziert sich die Steuer weiter. Dieser Vorteil ist definitiv und muss auch im Moment des Ablebens des Schenkungsgebers nicht zurückgegeben werden. Außerdem kann sich der Schenkungsgeber – sofern gewünscht – Stimmrecht und das Recht auf die Gewinne zurückbehalten. Die Schenkung der Quoten kann auch mittels Familienvertrag erfolgen: unterzeichnen diesen alle pflichtteilsberechtigten Erben, kann keiner von diesen die Übertragung zu einem späteren Zeitpunkt beanstanden. Eine bessere Absicherung vor Erbstreitigkeit gibt es (fast) nicht.

Jeder Fall muss jedoch individuell geprüft werden. Doch es handelt sich um eine interessante und kostengünstige Möglichkeit, Unternehmen neu zu strukturieren und zu übergeben.

Von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva in Lana und Naturns.