Auslandsvermögen: Nun wird kontrolliert

TriOlé
11. September 2019
Sport als Lebensschule
11. September 2019
Alle anzeigen

Auslandsvermögen: Nun wird kontrolliert

In den letzten Wochen hat das italienische Finanzamt die Kontrollen zur korrekten Angabe von Auslandsvermögen bei Privatpersonen verschärft und Tausende von Mahnschreiben verschickt, mit denen die Richtigstellung der Angaben verlangt wird. Post erhalten hierbei jene Steuerzahler, welche die ausländischen Vermögenswerte sowie die entsprechenden Einkommen nicht in der eigenen Steuererklärung (im Vordruck RW) angegeben hatten. Die derzeit verschickten Schreiben beziehen sich auf die Steuerper­iode 2016. Bekanntlich müssen in Italien ansässige Privatpersonen, welche im Ausland Vermögenswerte wie Finanzanlagen oder Immobilien halten, die entsprechenden Werte in der Steuererklärung sowie die sich daraus ergebenden Einkommen erklären. Auf die im Ausland gehaltenen Vermögenswerte finden auch die Vermögensteuern IVAFE für die Finanzanlagen sowie die IVIE auf Auslandsimmobilien Anwendung.
Einige Steuerzahler hatten trotz der gesetzlichen Verpflichtung in den vergangenen Jahren die Meldung des gehaltenen Auslandsvermögens unterlassen, obwohl bereits ab 2017 der sogenannte automatische Informationsaustausch („AIA“) zwischen den wichtigsten Ländern der Welt vereinbart wurde.
Aufgrund des AIA tauschen sich die Staaten untereinander die In­formationen bzgl. der Vermögens­werte und der Einkommen der eigenen Bürger aus. So werden die Kontodaten von in Italien ansässigen Personen, die ein Konto in Deutschland haben, vom deutschen Fiskus an den italienischen Fiskus übermittelt, damit dieser die korrekte Angabe des Steuerzahlers überprüfen kann. Das Netz­werk der AIA-Partnerstaaten umfasst alle EU-Mitgliedstaaten sowie die wichtigsten OECD-Staaten. Auch ehemalige Steuerparadiese wie die Schweiz, Liechtenstein und das Fürstentum Monaco nehmen am AIA teil.

Wer solch ein Schreiben erhalten hat, sollte zeitnah die eigene Steuererklärung ausbessern und die „vergessenen“ Auslandsvermögen nacherklären sowie die Steuern nachzahlen, inklusive einer reduzierten Strafe sowie der Verzugszinsen. Richtigzustellen sind dann auch die Folgejahre 2017 und 2018. Besser gleich „beichten“, als später erhöhte Strafen zahlen zu müssen.

Von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva in Lana und Naturns.