Forsttagsatzung im Forstinspektorat Bozen 1

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Forsttagsatzung im Forstinspektorat Bozen 1

Ab dem 20. November werden im Einzugsbereich des Forstinspektorates Bozen 1 wieder die obligaten Forsttagsatzungen abgehalten, die öffentlich zugänglich sind.

Auch nach den verheerenden Unwettern der vergangenen Woche mit den enormen Schäden geht der Alltag im Forstbereich weiter. Traditionell stehen in den Herbst- und Wintermonaten die Forsttagsatzungen in den verschiedenen Bezirken auf dem Programm. Dabei werden eventuelle Neuerungen im Wald– und Almbereich vorgestellt, Ziele und Jahresprogramme mit anderen Verwaltungen vereinbart und Ermächtigungen erteilt, etwa für Weide, Nebennutzungen oder außerordentliche Holzschlägerungen.

Für den Bereich des Forstinspektorates Bozen 1 wurden die Termine festgelegt, die sich auf die Monate November, Dezember und Jänner verteilen: Demnach steht die Forsttagsatzung für Kaltern, Eppan und Tramin in der Forststation Kaltern am Dienstag, dem 20. November, am Anfang; den Abschluss bildet der Termin für Aldein, Altrei und Truden in der Forststation Kaltenbrunn am Freitag, dem 18. Jänner.

Die einzelnen Termine finden sich im Anhang.

Forsttagsatzungen sind öffentlich zugänglich und werden zwischen November und Jänner in der Regel in jeder Gemeinde einmal im Jahr veranstaltet.

Weitere Informationen über Forstdienst und Förster finden sich auf der Homepage. (mac)