Bei Betriebsnachfolge Steuern sparen erlaubt

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Bei Betriebsnachfolge Steuern sparen erlaubt

Wer zahlt schon freiwillig mehr Steuern als er muss? Hier sind nicht Steuerhinterziehung oder sonstige illegale Praktiken gemeint, aber laut Gesetz hat jeder Bürger das Recht, den günstigsten vertraglichen und somit steuerlichen Weg zu wählen. Erst vor kurzem hat das regionale Steuergericht der Lombardei in einem besonders heiklen Fall, der Steuervorteile mit sich brachte, geurteilt, dass die Umsetzung einer Betriebsnachfolge ein ausreichender Grund ist, um eine bestimmte Operation umzusetzen und dass das Finanzamt die Steuervorteile nicht aberkennen darf.

In der Praxis haben verschiedene Urteile ganz klar gezeigt, dass es von großer Bedeutung ist, die Durchführung von komplexeren Operationen durch wesentliche, nicht steuerliche Motive zu begründen.
Dies kann die Vorbereitung und/oder die Umsetzung einer Betriebsnachfolge sein, die Straffung der Unternehmensorganisation oder die Reduzierung von Risiken für die Gesellschafter.

Wenn durch eine bestimmte Gestaltung ein Steuervorteil erzielt wird, der nicht im Einklang mit den steuerlichen Normen und den Grundprinzipien der steuerlichen Rechtsordnung ist, dann kann das Finanzamt einen Rechtsmissbrauch ahnden, und dies auch dann, wenn nicht direkt ein Gesetz gebrochen wird. Entscheidend: Der Steuerzahler muss dann zeigen, dass der Steuervorteil nicht der wesentliche Grund für die Durchführung einer Operation war. Denn der Steuerzahler ist nicht verpflichtet, den teuersten Weg zu wählen, wenn vom Gesetz auch ein günstigerer Weg vorgesehen ist. Die Unterscheidung ist nicht immer einfach und häufig im Auge des Betrachters.
Zu­sammenfassend: vorausgesetzt, es werden keine Gesetze gebrochen, können steuersparende Ope­rationen umgesetzt werden. Es ist allerdings wichtig, die­se sorgfältig zu planen und zu begründen. Denn mit den aktuellen Steuergesetzen sind Betriebsübergaben und Nachfolgeregelungen weiterhin sehr günstig, sofern diese in der richtigen Form umgesetzt werden, weit günstiger als im benachbarten Ausland. Die Frage ist nur, wie lange noch.

 

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva