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Während der Französischen Revolution erkämpften erstmals auch Frauen ihre Rechte

Dass wir wählen dürfen, ist keine Selbstverständlichkeit.

Eigentlich ist das freie und geheime Wahlrecht für alle eine noch sehr junge Errungenschaft. Schade, wenn immer mehr Menschen immer weniger davon halten. Denn eine Demokratie lebt von freien, geheimen und allgemeinen Wahlen. Dafür hat die Menschheit immer schon gekämpft. Ein paar kaputte Tonkrüge mit eingeritzten Namen darauf – so hat alles angefangen: Im antiken Griechenland wurden die allerersten Wahlen abgehalten. Die Bürger ritzten den Namen von unliebsamen Zeitgenossen auf Tonscherben. Nach der Wahl wurden die meistgenannten und unbeliebtesten Personen für zehn Jahre verbannt. Im antiken Athen gab es sogar schon ein Wahlrecht für alle freien Männer. Seit damals hat sich einiges getan. Über lange Zeit gab es überhaupt keine Wahlen. Die

Menschen mussten sich ihr Recht auf Mitbestimmung erst erkämpfen, und der Weg zu freien Wahlen, wie wir sie heute kennen, war ein langer und steiniger.

 

 

Wer Geld hat, schafft an
Der griechische Philosoph Aristoteles lehnte das demokratische Stimmrecht ab, da er der Meinung war, dass damit viel Missbrauch getrieben werden könnte und der Willkür Tür und Tor geöffnet würde. In seiner idealen Bürgergemeinschaft („politeia“, davon leitet sich das Wort „Politik“ ab) sollten nur vermögende und gebildete Freie die Herrschaft im Staate sichern. Und so blieb es tausende Jahre lang. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurde das „Volk“ nicht als eine Summe von freien Menschen verstanden, sondern als „Körper“, der in Stände gegliedert in Erscheinung trat. Diesen Ständen stand der König gegenüber, der seine Macht entweder absolut oder beschränkt durch sogenannte Verfassungen ausübte. England spielt in der Geschichte der Mitbestimmung eine Vorreiterrolle. Die „Magna Charta Libertatum“ (Der Große Freiheitsbrief) sicherte dem Adel bereits 1215 Rechte und Mitbestimmung. Im 15. Jahrhundert wird dieses Mitbestimmungsrecht in einem Wahlrecht für Männer erweitert, zwar an das Vermögen gebunden. Und so blieb es: Bis ins 20. Jahrhundert herauf durften in den meisten Staaten Europas nur Männer wählen, die ein Vermögen bzw. eine Steuerleistung vorzuweisen hatten.

Der griechische Philosoph Aristoteles sah in
der demokratischen Wahl eine Gefahr

USA und Frankreich sind Vorbilder

Nach ihrer Gründung 1776 arbeiteten die USA eine Verfassung aus, die das Wahlrecht für alle männlichen Staatsbürger vorsah, allerdings erst ab 1830 nicht mehr an ein Vermögen gebunden. Sie wurde zum Vorbild für alle späteren demokratischen Verfassungen. Vor dem 20. Jahrhundert war das Wahlrecht fast immer an Bedingungen wie Stand, Besitz, Bildung oder Steuerleistung (=Zensuswahlrecht) geknüpft, welche die Wahlberechtigten auf einen kleinen Teil der Gesamtbevölkerung reduzierten. Zu den Vorreitern des allgemeinen Männerwahlrechts zählen auch die Schweiz (1848) und das Deutsche Reich (1871). In der Französischen Revolution ab 1789 und in der deutschen Revolution von 1848 war die Wahlberechtigung aller männlichen Staatsbürger zwar vorgesehen, konnte aber nicht durchgesetzt werden. Auch die USA setzten das wirkliche allgemeine Wahlrecht, das nicht an Rasse oder Vermögen gebunden war, erst in der „Voting Rights Act“ von 1965 um.

Frauen dürfen wählen
Einführung des Frauenwahlrechts:
1906 Finnland
1913 Norwegen
1915 Dänemark
1915 Island
1917 Estland
1918 Lettland, Deutschland, Österreich, Polen, Luxemburg
1919 Niederlande
1921 Schweden
1928 Großbritannien
1931 Spanien
1944 Frankreich
1945 Ungarn, Slowenien, Bulgarien
1946 Italien
1952 Griechenland
1971 Schweiz
1984 Liechtenstein
Gerade einmal vor genau 100 Jahren nach dem Ersten Weltkrieg setzte sich in Europa ein umfassendes Wahlrecht durch. In einigen Ländern kam das Wahlrecht für Frauen hinzu. Die Schweiz ist zwar, was das Wahlrecht für Männer betrifft, ein Vorreiter, für Frauen allerdings ein Spätzünder. Erst 1990 wurde in allen Kantonen das volle Frauenwahlrecht zugelassen. Deutschland ließ bereits 1919 alle Frauen zur Wahl. Das Wahlalter wurde zumeist mit der gesetzlichen Volljährigkeit eines Staatsbürgers gekoppelt: ursprünglich waren das 24 Jahre, dann lange Zeit 21 Jahre und heute ist man vielfach mit 18 vollendeten Lebensjahren wahlberechtigt. In Österreich wurde 2007 das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt, das Volljährigkeitsalter blieb aber bei 18 Jahren. Auch in einigen Bundesländern Deutschlands ist es möglich, mit 16 Jahren an Kommunal- und Landtagswahlen teilzunehmen.

Die Entwicklung des Wahlrechts in Italien
Nach der Gründung des Staates 1861 durften gerade einmal 2 Prozent der Bevölkerung wählen. Das waren damals 400.000 Männer. 1912 wurde das Recht auf alle männlichen Bürger übertragen, die lesen und schreiben konnten und das 21. Lebensjahr vollendet hatten. So konnten rund 27 Prozent der Italiener zur Wahl gehen. Das Wahlrecht für Frauen wurde aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. War die Ausübung des Wahlrechts lange Zeit an das persönliche Erscheinen vor der zuständigen Wahlkommission gebunden, so sind heute in vielen Ländern für im Ausland lebende Staatsbürger auch diverse Formen von Wahlkarten und Briefwahl möglich.
Wählenkönnen ist in der Demokratie so fundamental wie Atemholen. Jeder Mensch muss die Chance haben, mitzubestimmen, was ihn bestimmt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war es für sehr viele Menschen enorm wichtig, das Wahlrecht zu nutzen. Momentan sieht es bei uns etwas anders aus, immer mehr Menschen wählen heute bewusst nicht. Dabei handelt es sich oftmals um fehlendes Interesse an der Politik oder um Unwissenheit. Andere halten die Wahlen auch schlicht und ergreifend für nutzlos. Jahrhunderte lang haben Menschen aber dafür gekämpft, wählen und ihre Meinung ausdrücken zu dürfen.

Ohne Wahlrecht keine Demokratie
Als Wähler trägt man einen wichtigen Teil zur Gesellschaft bei. Entscheidungen werden getroffen und durch die Nutzung des Stimmrechtes kann man diese Entscheidungen unterstützen. Es kann sich nur dann etwas zum Positiven verändern, wenn man diesem Wunsch auch eine Stimme gibt, ihn vertritt und dahinter steht – etwa indem man sich aktiv an Wahlen beteiligt. Und wie heißt es so schön: Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient!

 

Vier Fragen an Rechtsanwältin Nicole Oberstaller
BAZ: Warum ist es wichtig zu wählen?
Nicole Oberstaller: Unsere derzeitige Demokratie setzt voraus, dass die Bürger ihre Vertreter in die verschiedenen Gremien wählen. Die gewählten Vertreter sollten die ganz unterschiedlichen Anliegen der Bürger vorbringen und sich für ihre Wähler einsetzen. Wenn jetzt Teile der berechtigten Wähler nicht zur Wahl gehen, werden andere davon profitieren.

Immer mehr Menschen beklagen, dass Wahlen nichts bringen. Finden Sie diese Haltung bedenklich?
In der letzten Zeit sind in verschie­denen europäischen Staaten neue Spieler auf dem politischen Parkett erschienen. In Italien merken wir, wie auf Staatsebene auch ra­dikale Änderungen zu vorhergehenden politischen Entscheidungen beschlossen werden. In diesem Fall ist es nicht auszuschließen, dass einzelne Menschen stark davon betroffen sein werden. Nicht alle Wähler werden aber den Politikern die Schuld dafür in die Schuhe schieben wollen.
Das Wahlrecht ist auch eine Bürgerpflicht. Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn jemand nicht zur Wahl geht?
Rein rechtlich gesehen hat der Nicht-Wähler keine negativen Konsequenzen zu erwarten.

Gibt es Alternativen zur Wahl, wie wir sie kennen?
Durch die stärker werdende Nutzung von interaktiven Medien könnten flexiblere Formen der Zu­stimmung und Ablehnung zum politischen Tagesgeschehen und auch in Bezug auf die Wahl bzw. Ernennung unserer Vertreter in  die politischen Gremien gefunden werden. Dadurch könnte es vor allem auch vermieden werden, dass unsere Politiker im Wahljahr so viele „Wahlgeschenke“ machen müssen. Für die dürfen wir dann nach der Wahl wieder selbst bezahlen.

 

von Josef Prantl