Landesregierung genehmigt Maßnahmenpaket für Bewegung und Sport

Handyempfang in den Tunnels wird verbessert
29. August 2017
Aus regionalem Familiengeld wird Kindergeld: Ansuchen ab 1. September
29. August 2017
Alle anzeigen

Landesregierung genehmigt Maßnahmenpaket für Bewegung und Sport

Die zentrale Rolle der Bewegungserziehung an den Schulen soll durch gezielte Maßnahmen gestärkt werden.

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung (29. August) mit dem von Bildungslandesrat Philipp Achammer vorgestellten Maßnahmenpaket „Mehr Bewegung und Sport“ befasst und die darin enthaltenen Vorschläge gutgeheißen. Insbesondere ist der Ausbau des obligatorischen Unterrichts im Bereich Bewegung und Sport an den Grund- und Mittelschulen vorgesehen. Bildungslandesrat Philipp Achammer wies darauf hin, dass es sich bei diesem Thema um eine gesamtgesellschaftliche Frage handelt. „Den Schulen kommt dabei eine wesentliche Rolle zu“, berichtete Achammer, „da sie als einzige Institution alle Kinder und Jugendlichen erreichen und somit von großer Bedeutung für die Bewegungserziehung und Festigung einer bewegungsfreundlichen Wertehaltung für das gesamte Leben sind.“ Eine wesentliche Maßnahme sei in diesem Zusammenhang die Anhebung der Stundenzahl des Bewegungsunterrichts. Nach der notwendigen Abänderung der Rahmenrichtlinien kann die Umsetzung ab dem Schuljahr 2018/19 erfolgen, erklärte Achammer.Die vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich in zwei Zuständigkeitsbereiche unterteilen. Auf der Ebene des Bildungsressorts und der Landesregierung ist die bereits erwähnte verpflichtende Erhöhung des obligatorischen Unterrichts im Bereich Bewegung und Sport vorgesehen, und zwar in der 1. Klasse Grundschule auf 102 Sportstunden pro Jahr und in der 2. bis 5. Klasse Grundschule sowie in der 1. bis 3. Klasse Mittelschule auf durchgehend 68 Jahresstunden. Weiters ist die Einführung eines Gütesiegels der „bewegungsfreundlichen Schule“ geplant, das auf drei Jahre vergeben wird. Auch Lehrgänge – insbesondere für die Lehrpersonen an den Grundschulen –, die Umsetzung und Förderung von Modellprojekten oder die Schaffung einer Koordinierungsstruktur sind im Maßnahmenpaket enthalten. Eine zweite Gruppe von Maßnahmen fällt hingegen in den Zuständigkeitsbereich der autonomen Schulen: etwa die Anerkennung von Sport in den Vereinen als Teil des Wahlpflichtbereichs, die Koordination mit Experten aus Vereinen im Sportunterricht, der Ausbau sportlicher Schulanlässe (z.B. Leichtathletikfeste, Wintersport- oder Schwimmtage), Initiativen für Bewegung im Unterricht (z.B. Bewegungspausen, Jonglieren und Lernen) oder Initiativen zur Sensibilisierung der Eltern. Das Maßnahmenpaket verfolgt das Ziel, die motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Internationale Studien hatten nämlich einen Negativtrend in diesem Bereich festgestellt, während zugleich europaweit ein Anstieg von Kindern und Jugendlichen mit Übergewicht verzeichnet wurde. Es geht bei der Bewegung nämlich nicht nur um körperliche Ertüchtigung, sondern um eine ganzheitliche, auch geistig-intellektuelle Verwirklichung des Menschen. Zudem wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Bewegung förderlich für das Lernen ist, was inzwischen zahlreiche Studien belegen. (me)