Ehrenamt und Besatzungsrecht in Gewässern

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Ehrenamt und Besatzungsrecht in Gewässern

Das Ehrenamt sei keineswegs in Not, hat man uns kürzlich bei einem Treffen im Arbeitsministerium mit der für das Ehrenamt und Volontariat zuständigen Unterstaatssekretärin Rossella Accoto und dem Generaldirektor für den Dritten Sektor Alessandro Lombardi erklärt. Die immer noch seit 2017 (!!) ausstehende Finanz- und Steuerregelung für das Ehrenamt sei nun endlich mehrheitsfähig und solle im nächsten Dekret der Regierung „DL aiuti“ vorgelegt werden. Dann können die Vereine endlich abwägen, ob sie ins RUNTS-Register wollen oder besser draußen bleiben. Bei der Gelegenheit konnten wir darüber hinaus ein baldiges Treffen in Präsenz in Bozen mit dem Dienstleistungszentrum DZE, Landeshauptmann, Kulturlandesrat und Vertretern der ehrenamtlichen Vereine vorbereiten.
Der Generaldirektor möchte die Stimmung in den Vereinen kennenlernen. Es gebe zwar nur ein Register (RUNTS) im Staat, aber von den sieben Kompetenzbereichen habe das Landesamt in Bozen ausschließliche Kompetenz für fünf Bereiche. Für einen Bereich sei die Handelskammer bzw. das „registro delle imprese“ zuständig und der Staat betreue nur die sog. „reti associative nazionali “ (Netzwerke zwischen Vereinigungen) und diese gebe es in Südtirol noch nicht.

Von großer Bedeutung für Südtirol war auch ein Treffen mit dem österreichischen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sabotka in Rom. So müsse es in den Autonomiefragen unbedingt wieder Fortschritte geben, um ungute Entwicklungen wie z. B. beim von Rom kürzlich ausgesprochenen Besatzverbot in Südtirols Gewässern von Bachforellen, Regenbogenforellen, Seeforellen, Bachsaibling und Seesaibling zu verhindern. Diese aus Südtiroler Sicht unverständliche Maßnahme betrifft jetzt 14.000 Fischer im Lande, die bei der römischen Maßnahme nur den Kopf schütteln werden.

Im Schatten der Covid-Pandemie und im stillen Kämmerlein haben die Umweltverbände in Rom  Ende 2021 ein Ministerialdekret erwirkt , in wel­chem, ohne die Provinzen Bozen und Trient – wo es seit langem Fischereigesetze und eine „carta ittica“ gibt – miteinzubeziehen, festgeschrieben wird, dass nur mehr autochthone Fischarten (diese müssen schon zu Kaiser Maximilians Zeiten nachgewiesen sein) in den Gewässern eingesetzt werden dürfen. Als Parlamentarier haben wir im Bilanzgesetz 2022 die Einsetzung einer Expertenkommission mit Beteiligung der Region Trentino/Südtirol und einen Aufschub von 18 Monaten erwirkt. Über diesen Aufschub hat sich aus formalrechtlichen Gründen das Ministerium erst einmal darüber hinweg gesetzt und vor einigen Tagen das völlig widersinnige und autonomiefeindliche Besatzdekret per Rundschreiben an die Regionen und Provinzen  bestätigt.  Daher müssen wir uns jetzt mit den Fischen herumschlagen, aber ich bin mir sicher, dass Südtirol in dieser Angelegenheit in Italien seit jeher der Musterschüler ist und die Aufgaben bestens erfüllt hat, im Unterschied leider zu den meisten anderen Regionen. Aber in Rom und in den Ministerien ticken die Uhren oft etwas anders… Das werden wir schon wieder geradebiegen, da wir eben autonome Zuständigkeiten haben und immer bereit sind, diese auch zu verteidigen.