Steuern sparen mit einer GmbH

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16. Juli 2018
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16. Juli 2018
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Steuern sparen mit einer GmbH

Der Großteil der GmbHs sind Betriebe mit wenigen physischen Personen als Gesellschafter, immer häufiger Handwerksbetriebe und sehr oft auch Familienbetriebe, die so organisiert sind.

Für diese gibt es die Option der Transparenzbesteuerung. Die Transparenzbesteuerung findet bei Personengesellschaften Anwendung: unabhängig von einer etwaigen Auszahlung werden die Einkommen in jenem Jahr versteuert, in dem diese anfallen. Was noch nicht bekannt ist: auch GmbHs können für eine Transparenzbesteuerung optieren. Die Option ist vor allem in Hinblick auf die Einführung der Ersatzsteuer auf Dividenden in Höhe von 26 % interessant, aber besonders auch für Gesellschaften, welche die Steuerbegünstigungen der Super- und Hyperabschreibung anwenden. Die Option hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann von jenen GmbHs gewählt werden, die eine Mindestanzahl von zwei und eine Maximalanzahl von 10 Gesellschaftern hat. Die Gesellschafter dürfen nur physische Personen sein. Mit der Option werden die Einkommen nicht auf Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern den Gesellschaftern zugewiesen, welche diese dann besteuern müssen. In welchen Fällen ist die Option für die Transparenzbesteuerung interessant? Für die ab dem Jahr 2018 angereiften Gewinne wird bei Ausschüttung einer Dividende eine Ersatzsteuer von 26 % einbehalten, welche sich zu der Besteuerung der Körperschaftsteuer mit 24 % summiert. In Summe kommt man somit auf eine Besteuerung von 50 %. Um dieser hohen Besteuerung zu entkommen, können GmbHs die Option für die steuerliche Transparenz wählen: dies hat den Vorteil, dass nur die Einkommensteuer (zwischen 23 % und maximal 43 %) Anwendung findet. Zudem finden bei einer Option für die Transparenz im Unterschied zur Ersatzbesteuerung auch die Steuerabzüge Anwendung (wie für Umbaumaßnahmen in Höhe von 50 % oder für die energetische Sanierung in Höhe von 65 %), weswegen sich die Option für die Transparenz in diesen Fällen umso mehr auszahlt. Eine weitere Steuersparmöglichkeit ergibt sich bei jenen Gesellschaften, die die Super- und Hyperabschreibung anwenden. Diese Steuerbegünstigungen erlauben es, höhere Spesen steuerlich abzuschreiben als wie jene, welche  die Gesellschaft effektiv bestritten hat.
Optieren diese Gesellschaften nun für die steuerliche Transparenz, reduziert sich automatisch auch das steuerbare Einkommen der Gesellschafter. Somit eine völlig legale sehr interessante Option, man muss sie nur nutzen.

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva