Verfassungsgericht bestätigt Südtirols Finanzautonomie

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Verfassungsgericht bestätigt Südtirols Finanzautonomie

Der Finanzpakt, den Südtirol und Rom 2014 geschlossen haben, hält. Das Verfassungsgericht hat zusätzliche Zahlungen Südtirols als unrechtmäßig zurückgewiesen.

Ein für Südtirols Finanzautonomie wichtiges Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das Urteil Nr. 103 wurde gestern hinterlegt. „Es bestätigt die Tragfähigkeit unseres Finanzpakts vom Oktober 2014 und nimmt das Land Südtirol als einzige Sonderautonomie von zusätzlichen Zahlungen an den Staat aus“, freut sich Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Der Verfassungsgerichtshof hat in der Finanzfrage schon mehrfach Recht gesprochen, so klar und eindeutig war allerdings kein Urteil bisher“, ergänzt der Landeshauptmann. Geurteilt hat der Verfassungsgerichtshof in der Streitfrage, ob die Sonderautonomien zu zusätzlichen Zahlungen verpflichtet werden können, wie im staatlichen Haushaltsgesetz von 2017 vorgesehen. Und zwar wollte die Regierung von den Regionen und autonomen Provinzen zusätzliche Finanzmittel für das Gesundheitswesen. Das Land Südtirol sollte zusätzliche 10 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dagegen hat das Land vor dem Verfassungsgericht – wie im Übrigen alle anderen Sonderautonomien auch – Rekurs eingereicht. Das Urteil des Verfassungsgerichts wertet auch der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, als Bestätigung für die Wertbeständigkeit des Finanzpakts vom 15. Oktober 2014: „Es ist der einzige aller Verträge, die in diesem Zeitraum von den Sonderautonomien mit dem Staat unterzeichnet worden sind, der eine Neudefinition des finanziellen Abkommens zwischen Staat und Land und damit zusätzliche Ausgaben zu Lasten des Landes sowie eine finanzielle Schlechterstellung ausschließt. Der Pakt ist tragfähig, weil wir uns nicht dafür entschieden haben, nicht nur einen jährlichen Betrag festzulegen, sondern weil wir diesen in Bezug zu den Kosten des Staatsdefizits gesetzt haben.“ Bis zum Jahr 2022 zahlen Südtirol und das Trentino demnach jährlich insgesamt 905 Millionen Euro jährlich in die Staatskassen ein und kommen damit für ein Prozent der Kosten der Staatsschulden des Jahres 2014 auf. „Bekanntlich sind diese Kosten gesunken, damit wird auch unser Beitrag sinken“, so der Generalsekretär und Chefkämmerer des Landes. (jw)