Schweizer „Mehrwertsteuer-Käse“

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Mit Veränderungen umgehen lernen
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Schweizer „Mehrwertsteuer-Käse“

Für viele Südtiroler Unternehmen ist die Schweiz ein wichtiger Markt.

Kein Wunder: neben der geografischen Nähe und den geringen sprachlichen Barrieren werden das hohe Qualitätsbewusstsein und die außerordentliche Kaufkraft der Kunden geschätzt.  Mit 1. Jänner 2018 sind nun aber wichtige Änderungen im Schweizer MwSt.-Recht in Kraft getreten, die große Auswirkungen auf Südtiroler Unternehmen haben, welche mit der Schweiz Geschäfte tätigen.

Erbringt ein Südtiroler Unternehmen Dienstleistungen gegenüber einem Schweizer Unternehmen, so konnte bisher die Rechnung ohne Anlastung der MwSt. ausgestellt werden. Diese wurde vom Schweizer Kunden über eine Eigenrechnung abgeführt. Diese Vorgangsweise ist nun nicht mehr möglich: erbringt ein Südtiroler Unternehmen Dienstleistungen gegenüber einem Schweizer Unternehmen, so muss das Südtiroler Unternehmern nun in der Schweiz einen Fiskalvertreter ernennen, die Rechnung mit Anwendung der Schweizer MwSt. ausstellen und diese dann auch an den Schweizer Fiskus abführen. Die Neuregelung gilt für alle Unternehmen, welche mehr als 100.000 CHF (= ca. 86.000 Euro) Umsatz im Jahr erzielen. Achtung: es zählt der weltweite Umsatz, nicht nur der mit der Schweiz erzielte Umsatz. Die Neuerung betrifft also sehr viele Unternehmen, die mit Schweizer Kunden arbeiten!

Dasselbe Prinzip gilt, wenn das Südtiroler Unternehmen in der Schweiz als Importeur von Waren auftritt und diese in der Schweiz weiter verkauft. Die bei der Einfuhr bezahlte MwSt. kann in diesem Fall über die Position des Fiskalvertreters zurückverlangt werden.

In der Praxis sind die Südtiroler Unternehmen, die mit der Schweiz arbeiten, nun mit einem weiteren bürokratischen Aufwand konfrontiert (man bemerke: diesmal ist der ital. Fiskus völlig unschuldig). Umso wichtiger ist es, Rechtsgeschäfte so aufzubauen, dass die Anwendung der neuen Regelung, wenn möglich, vermieden werden kann. So gilt die neue Regelung nicht, wenn Waren an einen Kunden in der Schweiz verkauft werden, aber der Kunde die Waren hier in Südtirol abholt.

Wie so oft: der Teufel steckt im Detail, aber einen eleganten Ausweg gibt’s fast immer…

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva